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StVO-Novelle: Hohe Geldstrafen für Autofahrer, mehr Freiräume für Radfahrer

StVO-Novelle: Hohe Geldstrafen für Autofahrer, mehr Freiräume für Radfahrer

StVO-Novelle: Hohe Geldstrafen für Autofahrer, mehr Freiräume für Radfahrer

Spielzeugauto, Geldscheine, Polizeikelle
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Bei Vergehen gegen die StVO drohen hohe Geldstrafen. Foto: dpa
StVO-Novelle
 

Hohe Geldstrafen für Autofahrer, mehr Freiräume für Radfahrer

Unter dem Motto „klimafreundlicher, sicherer und gerechter“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Straßenverkehrsordnung (StVO) um einige Paragraphen erweitert. Kraftfahrzeuge müssen bei Verstößen gegen die StVO künftig mit hohen Geldstrafen rechnen. Die Sicherheit von Fahrradfahrern hat dafür mehr Beachtung bekommen.
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BERLIN. Unter dem Motto „klimafreundlicher, sicherer und gerechter“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Straßenverkehrsordnung (StVO) um einige Paragraphen erweitert. Ab Dienstag tritt die StVO-Erneuerung in Kraft. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) freute sich, dadurch würden die „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ gestärkt. „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“

Fahrradfahrern kommen einige Regeln entgegen. Autofahrer müssen bei Verstößen hingegen oft doppelt so viel zahlen als zuvor. Innerhalb einer Ortschaft reichen 21 Kilometer pro Stunde (km/h), die über dem Tempolimit liegen, um mit 80 Euro und einem Monat Fahrverbot sanktioniert zu werden. Dieselbe Strafe gibt es bei 26 bis zu 30 km/h zu viel auf dem Tacho außerhalb der Ortschaft. Bislang setzte es Fahrverbote außerorts erst ab 41 km/h zu viel.

Kein Halten auf Rad- und Fußwegen

Ein allgemeiner Parkverstoß kostet 25 Euro statt wie bisher 15 Euro. Einen Schwerbehindertenparkplatz oder einen extra eingeführten Abstellplatz für E-Fahrzeuge unerlaubt zu nutzen, wird mit 55 Euro bestraft. Rad- und Fußwege zu behindern, zieht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro nach sich und unter Umständen einen Punkt in Flensburg. Den mittleren Preis von 35 Euro zahlt, wer zu nah an einer Kurve stehen bleibt.

Das Bilden einer Rettungsgasse klappt nicht immer einwandfrei. Künftig muß derjenige, der die Durchfahrt für Streifenwagen mißbraucht oder blockiert, sein Kontoguthaben minus 200 bis 320 Euro errechnen. Zusätzlich droht ein Führerscheinentzug für einen Monat.

Parkplätze für E-Autos

Radfahrer können dafür jetzt nebeneinander herfahren, solange sie niemandem dadurch gefährlich werden. Konnten Vierräder und Motorräder bislang für wenige Minuten auf dem Fahrradstreifen halten, gilt dort nun ein generelles Halteverbot. Nicht nur das: Sogar eigene Fahrrad-Zonen sind in Planung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Für Kraftfahrzeuge heißt es zudem innerorts 1,5 und außerorts zwei Meter Abstand halten zu den Zweirädern. Der grüne Pfeil, der es ermöglicht, bei roter Ampel rechts abzubiegen, gilt nun auch für Fahrräder und diese bekommen außerdem einen eigenen solchen Pfeil.

Da Car-Sharing- und elektronisch betriebene Fahrzeuge als umwelt- und klimafreundlich gelten, werden dafür eigene Parkplätze eingeführt. Ein Sinnbild, das ein geteiltes Auto und vier Personen abbildet, soll den Parkvorrang eines Mietautos gegenüber einem persönlichen Gefährt kennzeichnen. Apps zu benutzen, die Blitzer anzeigen, ist übrigens nach wie vor verboten. (hr)

Bei Vergehen gegen die StVO drohen hohe Geldstrafen. Foto: dpa
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