Landgericht Magdeburg, 2. Jugendstrafkammer. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit verkündet gestern die Richterin ihr Urteil: Sabri H., nach eigenen Angaben war er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt plus 120 Sozialstunden. Dafür, daß der Asylbewerber Schuld am Tod eines Menschen trägt, muß er keine Minute in Haft.
„Ich habe mir schon im Vorfeld gedacht, daß solch ein Urteil kommen wird“, sagt Karsten Hempel gefaßt. „Das hier ist doch ein reiner Schauprozeß gewesen. Im Grunde genommen war für das Gericht alles im Vorfeld geklärt, die wollten das Verfahren nur schnell und ohne Aufsehen vom Tisch kriegen.“
Rückblick: 29. September 2017. Um 14.54 Uhr wird Marcus Hempel (30) vor dem Einkaufszentrum Arsenal in Lutherstadt Wittenberg von einem Syrer mit mehreren Faustschlägen traktiert. Marcus bricht auf offener Straße zusammen. Er stirbt um 23.37 Uhr im Städtischen Klinikum Dessau an einem Hirnödem. Der Syrer türmt.
Staatsanwaltschaft spricht von Notwehr
Am 1. Oktober 2017 berichtet die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost über die Tat. In einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Körperverletzung mit Todesfolge“ heißt es unter anderem: „Nach dem Stand der bisher geführten Ermittlungen sei der 30jährige Geschädigte und dessen 24jährige Begleiterin zunächst verbal von mehreren Personen, welche nach Zeugenaussagen dem äußeren Anschein nach arabischer Herkunft sein könnten, attackiert worden.“ Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Die gibt einen Tag später ebenfalls eine Pressemitteilung raus. Sie sieht keine Körperverletzung mit Todesfolge, sondern „eine Notwehrhandlung (mit tragischen Folgen)“.
Einige Zeit scheint es, als sollten die Ermittlungen eingestellt werden. Durch den AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Höse wird der Fall allerdings in der Presse bekannt. Auch die JUNGE FREIHEIT berichtet mehrfach über den Fall Marcus Hempel. Die Ermittlungen werden nicht eingestellt und es kommt zum Prozeß, allerdings werden die Termine immer wieder aufgeschoben. Dann endlich steht es fest: Verhandlungsbeginn ist der 28. Februar 2020 vor dem Landgericht in Magdeburg.
Der Prozeß findet dort statt, weil der angeklagte Syrer zwischenzeitlich seinen Wohnsitz in die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts verlegt hat. Noch am ersten Verhandlungstag war Vater Hempel zuversichtlich. Gegenüber der Bild sagte er: „Die Richterinnen machen einen gut vorbereiteten Eindruck. Wir haben eine Vielzahl von Beweisanträgen gestellt, die angenommen wurden. Ich hoffe, daß Markus endlich Gerechtigkeit erfährt.“
„Die vielen Widersprüche wurden nicht angesprochen“
Nach fünf Verhandlungstagen und dem Urteil ist Hempel allerdings ernüchtert: „Die Wahrheit wollten die gar nicht aufklären“, sagt er. „Allein die vielen Widersprüche wurden nicht angesprochen. Zum Beispiel ergab das Altersgutachten, daß der Angeklagte zwischen 13 und 27 Jahren alt ist. Eine Abfrage bei Interpol, um das genaue Alter festzustellen, lehnte das Gericht ab. Die Frage nach dem Motiv wurde nicht angesprochen, dabei kannten die beiden sich, die waren ja fast Nachbarn, und das Video, das von entscheidender Beweiskraft ist, mußten wir uns am Anfang auf einem kleinen Laptop anschauen.“
Hempels Anwalt Thomas Seifert sollte übrigens, so schildert er es gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, am gestrigen Tag der Verhandlung gar nicht beiwohnen. „Die Vorsitzende Richterin hatte gegen mich ein Betretungsverbot wegen einer Coronagefährdung ausgesprochen, weil ich aus Belgien angereist war. Dabei besteht kein Grenzübertrittsverbot.“
„Es geht hier gar nicht mehr nur um meinen einzigen Sohn“, sagt Hempel gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Hier geht es auch um das Rechtssystem. Was ist da los? In meinen Augen lügen die. Denn jeder, der Augen hat, mag sehen!“
Das Video zeigt den Tathergang
Was Hempel meint, ist das Video, zwar tonlos, aber gestochen scharf. Und dieses Video dokumentiert sekundengenau die tödliche Schlägerei. JUNGE FREIHEIT liegt das Video seit knapp zwei Jahren vor, jetzt haben wir entschieden, es zu zeigen. Denn nur mit einigen Standfotos ist es dem Leser nicht möglich, sich eine objektive Meinung zu bilden. Aus diesem Grund zeigen wir das Tatgeschehen. Wir haben alle Personen unkenntlich gemacht.
Was kann der Zuschauer erkennen? Die JUNGE FREIHEIT dokumentierte das Geschehen, das auf dem Video zu sehen ist vor zwei Jahren: Marcus Hempel ist mit einer Bekannten (24) per Fahrrad unterwegs. Beide treffen um 14:54:36 Uhr vor dem Einkaufszentrum Arsenal ein. Sie schieben ihre Räder über das Kopfsteinpflaster, suchen einen Platz, um sie anzuschließen. In diesem Moment halten sich vier junge Syrer vor dem Eingang auf. Einer von ihnen, er trägt eine schwarze Baseballkappe, einen schwarzen Rucksack, ein weißes Oberteil, Jeans und Turnschuhe, guckt zu Marcus. Dann hebt er den linken Arm und macht mit der Hand ein Zeichen in dessen Richtung. „Meines Erachtens ein Stinkefinger“, sagt Marcus’ Vater damals gegenüber JUNGE FREIHEIT.
Ob Marcus diese Bewegung nicht bemerkt oder darauf nicht reagieren will, erkennt man nicht. Die Syrer schauen immer wieder zu dem Pärchen, das an einem Fahrradständer Platz gefunden hat und die Räder anschließt. Die Männergruppe scheint, die beiden zu umkreisen. Dann gehen Marcus und seine Begleiterin ins Einkaufszentrum, an dem Syrer vorbei, der auf sie einzureden scheint. Doch im Vorraum des EKZ kehren die beiden um.
Mehrere schnelle Schläge treffen Marcus
Die sechs stehen eng beisammen. Scheinen, zu reden. Immer wieder versucht Marcus’ Begleiterin die Männer zu trennen. Sie breitet die Arme aus, um Abstand zu erreichen. In einem Interview mit der Bild-Zeitung erzählt Marcus’ Begleitung: „Dann hat der Syrer Marcus gestoßen. Ich bin dazwischengegangen. Dann packte der mich am Arm, Marcus schubste ihn weg, sagte, er solle mich nicht anfassen und in Ruhe lassen.“
Auf dem Video ist die Rangelei nicht genau zu erkennen, aber daß Marcus von einem Syrer zuerst geschubst wird und daraufhin diesen schlägt, ist erkennbar. Marcus schlägt mit der rechten Hand, in der linken Hand hält er eine Glasflasche. Der Kopf des Syrers mit der Baseballkappe dreht sich nach rechts. Daraufhin explodiert der Syrer förmlich. „Der treibt meinen Sohn regelrecht quer über die Straße.“ Viereinhalb Meter weicht Marcus zurück.
Die Strecke hat sein Vater nach dessen Tod anhand der Videoaufzeichnungen ausgemessen. Der Syrer ist schnell. Breitbeinig steht er vor Marcus, als er zum ersten Mal ausholt und ihm mit der rechten Faust ins Gesicht schlägt. Marcus reißt die Arme hoch, da schlägt der Syrer schon mit der linken Faust zu. Dann wieder mit rechts. Dabei fliegt dem Syrer die Schirmmütze vom Kopf.
Seine Faust erwischt Marcus am Kinn. Marcus’ Beine knicken. „Da war mein Sohn schon weg, da war es schon aus“, kommentierte Hempel damals die Sequenz des Videos. Aber es ist für den Syrer nicht genug. Sein Gesicht ist wutverzerrt. Seine Linke schnellt hervor – es sieht fast nach einem Handballenschlag aus. Er trifft die rechte untere Gesichtshälfte von Marcus. Der fällt nach hinten. Um 14:56:02 Uhr bricht der Deutsche zusammen. Der Syrer holt noch einmal mit rechts aus – da fällt Marcus rückwärts auf die Straße, sein Hinterkopf trifft auf die Gehwegplatten. Der Syrer beendet den fünften Schlag nicht mehr. Ungerührt flaniert er mit seinen drei Kumpanen vom Tatort weg.
„Wir werden Revision einlegen“
Und? War es das jetzt im Fall Hempel?
„Der Angeklagte hat am letzten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt“, sagt Anwalt Seifert. „Er sagte, der Schlag erfolgte aus Wut. Er habe gewußt, daß er etwas Verbotenes getan habe, da habe er Angst bekommen und sei weggerannt. Das allerdings ist ein Totschlag in Tatmehrheit mit versuchtem Mord. Das wäre dann eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren.“
Seifert erklärt das folgendermaßen: „Erstens gibt der Angeklagte zu, daß er Wut empfand. Zweitens brachte er dem Opfer lebensgefährliche Verletzungen bei. In diesem Fall hat er eine Garantenstellung für das Leben des Verletzten. Doch er flüchtet um Drittens eine Bestrafung zu vermeiden. Dann ist diese Flucht aus niederen Beweggründen erfolgt und das ist ein Mordmerkmal. Wobei es beim versuchten Mord bleibt, da der Marcus Hempel vermutlich gar nicht mehr hätte gerettet werden können.“
Was werden die nächsten Schritte des Anwalts sein?
„Wir werden Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Die muß binnen einer Woche ab Urteilsverkündung eingelegt werden und muß begründet werden innerhalb eines Monats ab Zustellung des vollständigen schriftlichen Urteils. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof innerhalb von drei bis sechs Monaten erfahrungsgemäß. Entweder verwirft er die Revision, oder er verweist den Fall an eine andere Jugendkammer zurück, dann wird der Fall völlig neu aufgerollt.“