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Oberverwaltungsgericht: Auch Oberverwaltungsgericht genehmigt Corona-Demos

Oberverwaltungsgericht: Auch Oberverwaltungsgericht genehmigt Corona-Demos

Oberverwaltungsgericht: Auch Oberverwaltungsgericht genehmigt Corona-Demos

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte die Beschwerde gegen das Urteil angekündigt Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte die Beschwerde gegen das Urteil angekündigt Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte die Beschwerde gegen das Urteil angekündigt Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Oberverwaltungsgericht
 

Auch Oberverwaltungsgericht genehmigt Corona-Demos

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die für diesen Sonnabend angemeldeten Corona-Demos genehmigt. Das Verbot durch die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei ist damit aufgehoben. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die für diesen Sonnabend angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung genehmigt. Es bestätigte damit zwei Eilbeschlüsse des Berliner Verwaltungsinstanz von Freitag in zweiter Instanz. Das Verbot durch die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei ist damit aufgehoben. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zuvor hatte die Berliner Polizei gegen die Entscheidung, das Verbot der Corona-Demonstrationen aufzuheben, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Erst am Mittag waren die für Sonnabend geplanten Proteste gegen die Corona-Maßnahmen vom Verwaltungsgericht erlaubt worden.

Die Berliner Polizeipräsidenten Barbara Slowik hatte diesen Schritt angedroht. Ungeachtet des juristischen Ausgangs haben Anmelder und Unterstützer der Corona-Proteste angekündigt, am Sonnabend in Berlin gegen die Corona-Politik der Bundesregierung auf die Straße zu gehen.

Viele Teilnehmer der Corona-Demos wollen per Bus anreisen

Die Sicherheitskräfte in der Hauptstadt bereiten sich für das Wochenende auf einen Großeinsatz vor. 3.000 Beamte sind vor Ort.

Für den Fall, daß trotz eines Verbotes Demonstranten per Bus nach Berlin kommen, kündigte Polizeisprecher Thilo Cablitz gegenüber der JUNGEN FREIHEIT an, diese zu stoppen: „Grundsätzlich können wir die Busse anhalten, wenn der Verdacht besteht, daß sie sich auf dem Weg zu einer verbotenen Demo machen. Die Beteiligung an einer solchen Demonstration ist eine Ordnungswidrigkeit.“ (ag/krk)

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte die Beschwerde gegen das Urteil angekündigt Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
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