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„Demokratiebeschädigung“: Bürgerschaft ändert Geschäftsordnung: AfD soll keinen Vizepräsidenten mehr stellen

„Demokratiebeschädigung“: Bürgerschaft ändert Geschäftsordnung: AfD soll keinen Vizepräsidenten mehr stellen

„Demokratiebeschädigung“: Bürgerschaft ändert Geschäftsordnung: AfD soll keinen Vizepräsidenten mehr stellen

Hamburger Bürgerschaft
Hamburger Bürgerschaft
Hamburger Bürgerschaft: „Geschlossene Einheitsfront“ gegen die AfD Foto: picture alliance/Christian Charisius/dpa
„Demokratiebeschädigung“
 

Bürgerschaft ändert Geschäftsordnung: AfD soll keinen Vizepräsidenten mehr stellen

Die Hamburger AfD hat den anderen Parteien in der Bürgerschaft vorgeworfen, die Demokratie zu beschädigen. Hintergrund ist die Änderung der Geschäftsordnung, damit die AfD als Oppositionsfraktion nicht, wie bisher üblich, einen Vizepräsidenten des Parlaments stellen können soll.
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HAMBURG. Die Hamburger AfD hat den anderen Parteien in der Bürgerschaft vorgeworfen, die Demokratie zu beschädigen. Hintergrund ist die Änderung der Geschäftsordnung, damit die AfD als Oppositionsfraktion nicht, wie bisher üblich, einen Vizepräsidenten des Parlaments stellen können soll. In der vergangenen Legislaturperiode war die AfD noch mit einem solchen vertreten.

„Nicht die AfD beschädigt die Demokratie, sondern die geschlossene Einheitsfront, die sich mit unlauteren Methoden als ‘Demokratieverteidiger’ verkauft“, kritisierte der AfD-Fraktionschef Alexander Wolf. „Unterstützung erhält sie dabei von der ehemals bürgerlichen CDU, die sich nicht zu schade ist – entgegen einem CDU-Parteitagsbeschluß – einen gemeinsamen Antrag mit der in Hamburg radikalen Linkspartei einzubringen.“

Die CDU hatte sich unter anderem mit der Linkspartei einem interfraktionellen Antrag angeschlossen, der der AfD de facto einen Parlamentsvizepräsidenten verwehrt. In der Begründung des Antrags heißt es dazu: Die geringere Anzahl an Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode werde zum Anlaß genommen, „die Anzahl an Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf insgesamt vier abzusenken“.

AfD kündigt Widerstand an

Die AfD kündigte an, „alle parlamentarischen und rechtlichen Mittel“ auszuschöpfen, „um unsere Rechte durchzusetzen“. Die CDU rechtfertigte ihre Entscheidung damit, daß es auch in zwölf weiteren Landesparlamenten üblich sei, daß nicht alle Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen könnten. Außerdem habe die AfD nach wie vor das Recht, einen Kandidaten zu präsentieren.

Wolf bezeichnete dieses Vorgehen als „unsägliche Politik der Ausgrenzung“. Er mahnte: „Angesichts einer satten Zweidrittelmehrheit von Rot-Grün sollten bei allen Demokraten alle Alarmsignale angehen bei einer derart skandalösen Schwächung einer Oppositionspartei.“

Auch im Bundestag verweigerte eine Mehrzahl der Abgeordneten bislang die Wahl eines Parlamentsvizepräsidenten der AfD, obwohl ihr dieser gemäß Geschäftsordnung zustünde. In anderen Bundesländern wie etwa in Thüringen stellt die Oppositionspartei einen Landtagsvizepräsidenten. (ls)

Hamburger Bürgerschaft: „Geschlossene Einheitsfront“ gegen die AfD Foto: picture alliance/Christian Charisius/dpa
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