BERLIN. Der AfD-Bundesvorstand geht davon aus, daß die von ihm verlangte Auflösung der parteiinternen Organisation „Der Flügel“ erfolgt ist. „ʿDer Flügelʾ ist dem Beschluß des Vorstands offenbar gefolgt und hat sich aufgelöst. Er hat damit seinen Beitrag dazu geleistet, daß die AfD als bürgerliche, konservative und patriotische Partei weiter erfolgreich sein wird“, sagte ein Parteisprecher der JUNGE FREIHEIT. „Auf seiner nächsten Sitzung wird Mitte Mai wird der Bundesvorstand über den Vollzug der Auflösung beraten.“
Am 20. März hatte die Parteiführung diese Maßnahme beschlossen. Kurz zuvor hatte der Verfassungsschutz die Gruppierung als Beobachtungsfall eingestuft. Die führenden „Flügel“-Vertreter Björn Höcke und Andreas Kalbitz forderten daraufhin diejenigen, „die sich der Interessengemeinschaft angehörig fühlen“ zur Einstellung ihrer Aktivitäten auf.
Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, äußerte seine Zweifel an der Selbstauflösung. Er bezeichnete den Schritt als eine „Nebelkerze“ und „szenetypisches Verhalten“. „Zahlreiche Protagonisten des Flügels üben nach wie vor großen Einfluß innerhalb der AfD aus – unabhängig von der Organisationsform.“ Auch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ als „erwiesene extremistische Bestrebung“ ein, wie die Antwort auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linkspartei) ergab. (ag/krk)