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Entscheidung im Fall Kalbitz: AfD-Parteirichter weisen Gauland-Kritik entschieden zurück

Entscheidung im Fall Kalbitz: AfD-Parteirichter weisen Gauland-Kritik entschieden zurück

Entscheidung im Fall Kalbitz: AfD-Parteirichter weisen Gauland-Kritik entschieden zurück

AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland
AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland
AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland: Auf „peinliche Niveau“ begeben Foto: picture alliance
Entscheidung im Fall Kalbitz
 

AfD-Parteirichter weisen Gauland-Kritik entschieden zurück

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts der AfD haben Kritik an ihrem Urteil im Fall der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz entschieden zurückgewiesen. Vor allem die Äußerungen Alexander Gaulands seien „eines Ehrenvorsitzenden der AfD unwürdig“. Die Richter seien „unmittelbar aus der Mitte der Partei gewählt und vor allem unabhängig in ihrer Entscheidung“.
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BERLIN. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts der AfD haben Kritik an ihrem Urteil im Fall der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz entschieden zurückgewiesen. In einem Brief an den AfD-Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland schreiben die neun Parteirichter: „Die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit ist ein hohes Gut, welches im Parteienrecht verankert ist und zur Unabhängigkeit und Staatsferne der Partei beiträgt. Die ehrenamtlichen Schiedsrichter sind unmittelbar aus der Mitte der Partei gewählt und vor allem unabhängig in ihrer Entscheidung.“ Der Brief liegt der JUNGEN FREIHEIT vor, zuerst hatte die Welt darüber berichtet.

Das Schiedsgericht reagierte damit auf Vorwürfe Gaulands, wonach es den Richtern „offensichtlich um bestimmte politische Interessen“ gehe. Er werde sich „einzig und allein nach den Entscheidungen und Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit richten“, hatte er am Dienstag der Welt gesagt.

„Die Unterzeichner weisen Ihre haltlosen Unterstellungen, die eines Ehrenvorsitzenden der AfD unwürdig sind, aufs Schärfste zurück“, erwiderten die Parteirichter nun. „Das Bundesschiedsgericht als das höchste gewählte Parteigremium ist einzig und allein den Gesetzen und den Parteistatuten verpflichtet.“

„Dann ist es um die rechtsstaatliche Verfaßtheit der Partei schlecht bestellt“

Gauland habe sich mit seinen Äußerungen auf das „peinliche Niveau“ von ähnlichen Aussagen des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke, der Jungen Alternative Brandenburg und Kalbitz’ begeben. Diese hatten die Entscheidung des Schiedsgerichts, die Annullierung der Parteimitgliedschaft Kalbitz’ durch den Bundesvorstand zu bestätigen, unter anderem als „willkürlich“ und als „Schauprozeß“ kritisiert.

Wenn „der Ehrenvorsitzende der Partei diesen Stimmen noch beispringt, dann ist es in der Tat um die rechtsstaatliche Verfaßtheit der Partei schlecht bestellt“, schrieben die Parteirichter an Gauland. „Wie wollen Sie eigentlich jemals wieder ernsthaft und glaubwürdig die Verstöße unserer politischen Gegner gegen die Rechtstaatlichkeit in unserem Land anprangern, wenn Sie in Ihrer eigenen Partei die Rechtstaatlichkeit mit Füßen treten?“

Kein Landesschiedsgericht in Brandenburg: „Jahrelanger Verstoß gegen das Parteiengesetz“

Die neun Juristen beendeten ihr Schreiben mit dem Hinweis darauf, daß just jener Landesverband, dem Kalbitz bis zu seinem Ausschluß vorstand, es bislang versäumt habe, ein Landesschiedsgericht einzurichten. „Wir empfehlen, sich besser über diesen jahrelangen Verstoß gegen das Parteiengesetz und die Parteiordnung Gedanken zu machen, als über die größtmögliche Beschädigung des Bundesschiedsgerichts.“

Auch der Vorsitzende des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, Rüdiger Lucassen, sagte der ARD, Gauland dürfe die Unabhängigkeit des höchsten Parteigremiums der AfD nicht öffentlich in Frage stellen. Der Chef des mitgliederstärksten Landesverbands betonte zudem: „Damit stellt er die Struktur unserer Partei in Frage. Er wird dadurch seiner Vorbildfunktion nicht gerecht und legt die Axt an die Grundfeste der AfD.“

Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der AfD Bayern, Corinna Miazga. „Über Gaulands Einlassungen zu unseren Schiedsgerichten bin ich sehr unglücklich“, sagte sie der ARD. Diese seien ein Affront, der nicht zum Amt des Ehrenvorsitzenden passe.

Ebenso AfD-Chef Jörg Meuthen hatte die Kritik an das Bundesschiedsgericht als „komplett inakzeptabel“ zurückgewiesen. „Niemand in der Partei sollte behaupten, dem Bundesschiedsgericht der AfD gehe es um politische Interessen“, hatte Meuthen den Zeitungen der Funk-Mediengruppe am Dienstag gesagt. (ls)

AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland: Auf „peinliche Niveau“ begeben Foto: picture alliance
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