AUGSBURG. Ein Wohnungsbesitzer in Augsburg ist wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag, der 81 Jahre alte Vermieter müsse dem aus Afrika stammenden Interessenten 1.000 Euro Entschädigung zahlen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Außerdem dürfe der Wohnungsbesitzer nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben, wonach er ausschließlich „an Deutsche“ vermiete. Andernfalls drohe dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.
Das Gericht gab dem Bericht zufolge dem Kläger aus Burkina Faso vollständig recht. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, begründete Richter Andreas Roth die Entscheidung. Der Wohnungseigentümer bestätigte in dem Prozeß, daß er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wollte.
Vermieter habe Ärger mit türkischem Drogenhändler gehabt
Er habe in seinem Haus einmal Ärger mit einem türkischen Drogenhändler gehabt.„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, erwiderte der Richter daraufhin. Der Mietinteressent erzählte, bereits das erste Telefongespräch sei von dem Vermieter beendet worden, als klar war, daß er einen Einwanderungshintergrund habe.
Auch andere Gerichte hatten in der Vergangenheit Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. (ls)