BERLIN. Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs geeinigt. Das Werbeverbot für Abtreibungen soll dabei nur noch im Grundsatz bestehen bleiben. Der Paragraph wird um einen Absatz ergänzt, der noch einmal klarstellt, daß Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der der ARD vorliegt.
Damit soll es ausdrücklich erlaubt sein, auch auf der Internetseite der Einrichtung auf entsprechende Informationsangebote zu verlinken. Zudem wird es in Zukunft eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten geben, die Abtreibungen anbieten.
Bereits im Dezember hatte es einen Durchbruch bei den Gesprächen über eine Reform des Werbeverbots gegeben. Die SPD hatte zwischenzeitlich die Abschaffung des Paragraphen 219a gefordert. Angestoßen hatte den Fall die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Die Medizinerin war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie Information über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Das Landgericht Gießen hatte später das Urteil bestätigt. (tb)