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„Befürwortung von Straftaten“: CDU-Innenpolitiker fordern härtere Strafen für Hetze im Netz

„Befürwortung von Straftaten“: CDU-Innenpolitiker fordern härtere Strafen für Hetze im Netz

„Befürwortung von Straftaten“: CDU-Innenpolitiker fordern härtere Strafen für Hetze im Netz

Haß im Netz (Symbolfoto)
Haß im Netz (Symbolfoto)
Haß im Netz (Symbolfoto): Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant Foto: picture alliance / empics
„Befürwortung von Straftaten“
 

CDU-Innenpolitiker fordern härtere Strafen für Hetze im Netz

Mehrere Innenpolitiker der CDU haben sich für eine Gesetzesänderung gegen „Hetzer“ im Internet ausgesprochen. Unter anderem sei die Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant, der 1981 abgeschafft worden war.
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BERLIN. Mehrere Innenpolitiker der CDU haben sich für eine Gesetzesänderung gegen „Hetzer“ im Internet ausgesprochen. Unter anderem sei die Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant, der 1981 abgeschafft worden war, heißt es in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

„Die beeinflussende Rolle, die aggressive Posts im Internet bei politisch motivierten Straftaten spielen, wird immer offensichtlicher“, schreibt der Abgeordnete Alexander Throm. Deshalb sei es notwendig, „deutliche Signale an die aktiven Hetze“ zu senden. Unterzeichnet wurde der Brief von Thorsten Frei, Mathias Middelberg, Armin Schuster und Michael Brand (alle CDU).

Sie begründen den Vorstoß unter anderem mit Erkenntnissen aus dem Mordfall Lübcke. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni in seinem Garten erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Außerdem nannte Throm den Bericht zufolge das Beispiel eines Aufklebers mit dem Gesicht des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg und dem Spruch „Merkel länger an der Macht als Hitler … und kein Stauffenberg in Sicht“.

Situation habe sich durch Internet grundlegend verändert

Eine Antwort Seehofers auf das Schreiben, das bereits aus dem Oktober stammt, gebe es bislang nicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte im Sommer dieses Jahres erklärt, 1989 sei eine Wiedereinführung des Straftatbestandes abgelehnt worden sei, da die Regelung kaum zu Verurteilungen geführt habe. Die Situation habe sich aufgrund des Internets nun aber gänzlich geändert, heißt es in dem Brief.

Ende Oktober hatte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Haß im Netz beschlossen. Die Betreiber von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen künftig strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch an Behörden melden, inklusive der IP-Adresse des betroffenen Nutzers. Außerdem sollen Haß und Beleidigung im Internet künftig härter bestraft werden. (ls)

Haß im Netz (Symbolfoto): Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant Foto: picture alliance / empics
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