KÖLN. Die AfD hat eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung soll der Behörde untersagt werden, die Partei weiterhin öffentlich als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes zu bezeichnen. Durch die bundesweit und medienwirksam verbreitete Verlautbarung des BfV sei die AfD rechtswidrig stigmatisiert worden, so der Vorwurf.
Dem Verfassungsschutz sei ein Informieren der Öffentlichkeit gesetzlich nur dann erlaubt, „soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte (für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, Red.) vorliegen“. Da das Bundesamt jedoch „selbst nur einen ‘Prüffall’ beschreiben kann, hat es positiv zugestanden, daß derartige Anhaltspunkte gerade nicht vorliegen“, heißt es in der Klageschrift, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Daß die AfD von offizieller staatlicher Seite aus als „Prüffall“ benannt wurde, beeinträchtige sie dahingehend, „daß sie nicht ungehindert am politischen Geschehen, insbesondere dem Werben um Stimmen, Mitglieder und Spenden teilnehmen kann“.
AfD sieht sich stigmatisiert
Mit seinem Vorgehen habe das Bundesamt die im Grundgesetz festgeschriebene Chancengleichheit für politische Parteien sowie das Recht der AfD auf freie Meinungsäußerung verletzt und gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen: „Durch die öffentliche Einordnung als Prüffall durch den Staat hat dieser den öffentlichen Diskurs in ungerechtfertigter Weise mitgestaltet und unsere Mandantin politisch in einer demokratiefeindlichen Ecke positioniert, die ihren Grundsätzen widerspricht“, sind die Anwälte der Partei überzeugt.
Denn diese bejahe „ausdrücklich und uneingeschränkt die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ und dies bilde „ein Kernelement ihrer politischen Tätigkeit“.
Daher fordert die AfD den Verfassungsschutz auf, die stigmatisierenden und ehrschädigenden Äußerungen zu unterlassen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, hatte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang zunächst abgelehnt. Die Entscheidung darüber liegt nun beim Verwaltungsgericht in Köln. Offenbar auf Anraten der Richter hat das BfV in einem ersten Schritt mittlerweile die Pressemitteilungen des vergangenen Monats zum Thema AfD (vorläufig) von seiner Internetseite genommen.
Holm beklagt „inszenierte Kampagne gegen AfD“
Unterdessen hat der Verfassungsschutz noch nicht entschieden, ob die Behörde „wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen zur AfD an die Medien Strafanzeige stellen wird“, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings, in seiner Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm (AfD) mit. Eine entsprechende Prüfung dauere noch an.
Hintergrund ist die Tatsache, daß das Gutachten des BfV an mehrere Medien „durchgestochen“ worden war. Für Holm ist es ein „Skandal, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz noch immer keine Ermittlungen wegen der Herausgabe vertraulicher Dokumente eingeleitet hat.“ Ihm dränge sich der Verdacht auf, daß dieses gezielte Durchstechen „Teil einer inszenierten Kampagne gegen die AfD“ sei, teilte Holm der JF mit.
Die Partei solle „so stark gebrandmarkt werden, daß selbst bei einer erfolgreichen Klage gegen das dünne Papier bei den Bürgern schon irgendwas hängenbleibt“, mutmaßt der Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern. „Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der unsere staatlichen Institutionen und das Grundgesetz schützt. Was wir gewiß nicht brauchen, ist ein Verfassungsschutz, der auf halbseidener Grundlage mit lächerlichen Argumenten in den politischen Meinungskampf eingreift“, fordert Holm. (vo)