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Abgelehnter Asylantrag: Zurückgeholter Afghane könnte erneut abgeschoben werden

Abgelehnter Asylantrag: Zurückgeholter Afghane könnte erneut abgeschoben werden

Abgelehnter Asylantrag: Zurückgeholter Afghane könnte erneut abgeschoben werden

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Nasibullah S. landet am 12. August am Flughafen Berlin-Tegel Foto: picture alliance/Paul Zinken/dpa
Abgelehnter Asylantrag
 

Zurückgeholter Afghane könnte erneut abgeschoben werden

Die Klage eines im Juli zu unrecht abgeschobenen Afghanen gegen seinen abgelehnten Asylantrag ist abgewiesen worden. Der Fall war nach der Rückholung von Nasibullah S. Anfang August neu verhandelt worden. Das Verwaltungsgericht in Greifswald begründete das nun gefällte Urteil mit dem sicheren Aufenthalt des Klägers in Afghanistan nach seiner Abschiebung.
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GREIFSWALD. Die Klage eines im Juli zu unrecht abgeschobenen Afghanen gegen seinen abgelehnten Asylantrag ist abgewiesen worden. Der Fall war nach der Rückholung von Nasibullah S. Anfang August neu verhandelt worden. Das Verwaltungsgericht in Greifswald begründete das nun gefällte Urteil mit dem sicheren Aufenthalt des Klägers in Afghanistan nach seiner Abschiebung, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Er sei während dieser Zeit nicht verfolgt worden und hätte von keiner konkreten Gefahr vor Ort berichten können. Nach der Ablehnung der Klage droht Nasibullah S. nun die erneute Abschiebung nach Afghanistan.

„Ich bin enttäuscht und werde weiterkämpfen“, sagte seine Anwältin, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen. Sie werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. „Ich sehe für die Berufungsbeschwerde gute Erfolgsaussichten“, zeigte sich Steffen zuversichtlich.

Flüchtlingsbehörde lehnte seinen Antrag bereits 2017 ab

Nasibullah S. war am 3. Juli 2018 mit 68 weiteren Asylbewerbern nach Kabul abgeschoben worden. Zu dem Zeitpunkt war sein Asylverfahren aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Daraufhin veranlaßten die Behörden Anfang August die Rückholung nach Deutschland.

Der Afghane hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Er gab an, von den Taliban bedroht worden zu sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. In der Begründung hieß es, er müsse nicht in den gefährlichen Süden des Landes zurückkehren, sondern könne auch in anderen Regionen Afghanistans leben, die ausreichend sicher seien. (ha)

Nasibullah S. landet am 12. August am Flughafen Berlin-Tegel Foto: picture alliance/Paul Zinken/dpa
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