BERLIN. Mehrere SPD-Bundestagsabgeordnete haben der Bundesregierung im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen ein Ultimatum gesetzt. Die Koalition solle bis Ende November einen Gesetzesentwurf für die Änderung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches vorlegen, heißt es in einer Beschlußvorlage an die SPD-Bundestagsfraktion, die von zwölf jungen SPD-Abgeordneten unterschrieben wurde. Könne mit der Union keine Übereinkunft erzielt werden, müsse eine freie Abstimmung im Bundestag forciert werden.
Der Paragraph 219a untersagt das „Anbieten, Ankündigen und Anpreisen“ von Abtreibungen. Bei Verstoß drohen Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Diesbezüglich wollen die SPD-Abgeordneten „möglichst schnell gesetzliche Änderungen“ beschließen. „Es ist für uns nicht hinnehmbar, daß Ärzte sich bereits durch Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite strafbar machen“, schreiben sie.
Auslöser der Debatte war Gerichtsurteil in Gießen
Ende Oktober hatte auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine schnelle Gesetzesänderung gedrängt. „Ich erwarte von allen Beteiligten, daß wir beim Paragraphen 219a nun rasch zu einer gemeinsamen Lösung kommen“, sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Der Koalitionsstreit um den Paragraphen 219a schwelt bereits seit Monaten. Während die SPD eine Änderung fordert, bremst die Union bei dem Thema. Auslöser der Debatte war ein Gerichtsurteil. Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin Kristina Hänel wegen des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie Informationen über Abtreibungsverfahren auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Das Landgericht bestätigte den Richterspruch. (ha)