BERLIN. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) hat gefordert, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Alternative für Deutschland werde immer radikaler. „Deshalb muß der Verfassungsschutz das arbeitsteilige Zusammenwirken von AfD und Neonazis sehr genau beobachten“, sagte der Sozialdemokrat der Welt.
Vor dem Hintergrund der Demonstrationen in Chemnitz warnte Oppermann davor, den Konflikt um die Migrationsfrage auf der Straße auszutragen. Der AfD warf der SPD-Politiker vor, gewaltsame Übergriffe zu verharmlosen. „Wer so redet, greift direkt die Grundlagen unseres Rechtsstaates an und wiegelt zu Gewalt auf.“
Günther gegen Beobachtung
Einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz widersprach hingegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Er sehe die Gefahr, daß der AfD so eine „Märtyrerrolle“ zufalle, sagte er im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Weder steht das dieser Partei zu, noch wäre dies hilfreich in der Auseinandersetzung mit radikalen politischen Kräften.“ Stattdessen sei jeder Demokrat aufgerufen, „die politische Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen“.
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Leif-Erik Holm, wies die Rufe nach dem Verfassungsschutz zurück. „Wer als Reaktion auf den stetig wachsenden Unmut der Bürger nur mit Repression und Einschüchterung reagieren kann, hat in einer Regierung nichts zu suchen“, teilte Holm mit.
„Die Forderung, der Verfassungsschutz müsse die AfD beobachten, ist nichts weiter als eine Kampfansage an die eigenen Bürger.“ SPD und CDU riefen mit solchen Methoden nur noch mehr Unmut und Politikverdrossenheit hervor.
Seehofer sieht keine Grundlage für Maßnahme
Zuvor hatten bereits weitere hochrangige Politiker einen schärferen Kurs gegen die AfD gefordert. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kündigte eine härteres politisches Vorgehen an. Linke-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch verlangte, diesen Worten müßten nun Taten folgen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht derzeit keine Grundlage für eine flächendeckende Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. Er versicherte gegenüber Zeitungen der Funke Mediengruppe, man beobachte genau, „ob es sich bei Aussagen von Parteimitgliedern oder Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen um Einzelmeinungen oder parteipolitische Linie handelt“. Doch für eine Beobachtung der AfD „als Ganzes“ fehle es an Voraussetzungen. (ag)