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Verfahren eingestellt: Justiz zeigt Nachsicht für AfD-Plakat-Zerstörer

Verfahren eingestellt: Justiz zeigt Nachsicht für AfD-Plakat-Zerstörer

Verfahren eingestellt: Justiz zeigt Nachsicht für AfD-Plakat-Zerstörer

AfD-Plakat
AfD-Plakat
Zerstörtes AfD-Plakat (Archivbild) Foto: dpa; Montage: JF
Verfahren eingestellt
 

Justiz zeigt Nachsicht für AfD-Plakat-Zerstörer

Das Zerstören von Wahlplakaten ist eine Straftat. Wer dabei erwischt wird, dem droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Täter, die sich an Plakaten der AfD vergreifen, können jedoch mit Nachsicht rechnen. Sie müssen nur behaupten, schon einmal Opfer von Rassismus geworden zu sein.
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„Aber daß ihr das nicht nochmal macht, verstanden Jungs?!“ So oder so ähnlich dürfte wohl die Belehrung gelautet haben, die drei Heranwachsende (zwischen 18 und 20 Jahren) von der Staatsanwaltschaft Dresden unlängst zu hören bekamen.

Das Trio war Mitte September in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs dabei erwischt worden, wie es in Dresden zwei Plakate der AfD von einer Laterne abriß und zerstörte. Es folgte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Doch wie die Staatsanwaltschaft Dresden der AfD nun mitteilte (das Schreiben liegt der JF vor), wurde das Verfahren gegen Cussitala M., Pedro M. und Joel C. eingestellt – und zwar mit einer überraschenden Begründung.

Die drei Beschuldigten hätten die Tat zwar eingeräumt, schrieb die zuständige Staatsanwältin, gleichzeitig hätten sie aber auch angegeben, „in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer Hautfarbe mehrfach Opfer rassistischer Anfeindungen geworden zu sein“. Zwei der drei Täter sind afrikanischer Herkunft und schwarz.

AfD spricht von Freibrief

Auch seien sie durch die „polizeiliche Vernehmung bereits hinreichend beeindruckt“ und würden zudem wegen der Plakatzerstörung nochmals „durch die Staatsanwaltschaft ermahnt“. Da zumindest einer der Beteiligten regelmäßig auf Facebook linksradikale Inhalte mit „gefällt mir“ markiert und vermummt mit einer roten Hammer-und-Sichel-Fahne sowie Revolutions-Faust posiert, dürfte die Ermahnung wohl wenig fruchten.

Bei der AfD hat man wenig Verständnis für die Nachsicht der Justiz. „Die Staatsanwaltschaft hat damit künftigen Plakat-Zerstörern einen Freibrief ausgestellt“, kritisiert der Leiter der sächsischen AfD-Landesgeschäftsstelle Carsten Hütter. „Wer dunkelhäutig ist und behauptet, Opfer von Rassismus geworden zu sein, darf also straffrei unsere Plakate zerstören.“ Das sei schlicht empörend.

Der Vorgang ist nicht der erste Fall, in dem Behörden mit Milde auf das Abreißen von AfD-Plakaten reagiert. So wertete die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden 2016 das Zerstören von AfD-Wahlpappen als Ausdruck der Meinungsfreiheit.

Zerstörtes AfD-Plakat (Archivbild) Foto: dpa; Montage: JF
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