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Bonner Landgericht: Gutachten: Siegaue-Vergewaltiger Eric X. voll schuldfähig

Bonner Landgericht: Gutachten: Siegaue-Vergewaltiger Eric X. voll schuldfähig

Bonner Landgericht: Gutachten: Siegaue-Vergewaltiger Eric X. voll schuldfähig

Eric X. vor Gericht
Eric X. vor Gericht
Eric X. vor Gericht: Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen Foto: dpa
Bonner Landgericht
 

Gutachten: Siegaue-Vergewaltiger Eric X. voll schuldfähig

Der Vergewaltiger von der Bonner Siegaue, Eric X., ist laut eines psychiatrischen Gutachtens voll schuldfähig. Die vom Gericht bestellte Sachverständige, die Psychiaterin Nahlah Saimeh, bescheinigte dem abgelehnten Asylbewerber aus Ghana laut einem Bericht der Bild-Zeitung am Dienstag vor dem Bonner Landgericht: „Es handelt sich um einen psychisch gesunden Mann.“
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BONN. Der Vergewaltiger von der Bonner Siegaue, Eric X., ist laut eines psychiatrischen Gutachtens voll schuldfähig. Die vom Gericht bestellte Sachverständige, die Psychiaterin Nahlah Saimeh, bescheinigte dem abgelehnten Asylbewerber aus Ghana laut einem Bericht der Bild-Zeitung am Dienstag vor dem Bonner Landgericht: Es handelt sich um einen psychisch gesunden Mann.“

Er sei einem einzigen banalen Motiv gefolgt: „I wanna fuck you. Mehr Hintersinn gibt es nicht.“ Mit den Worten „Come out, bitch. I wanna fuck you“, hatte der 31jährige auf einem Zeltplatz in der Bonner Siegaue eine 23 Jahre alte Studentin vergewaltigt, die dort mit ihrem Freund die Nacht verbrachte. Eric X. hatte das Studentenpaar mit einer Astsäge überfallen und damit bedroht. Zehn Tage vor der Tat hatte er seinen Abschiebebescheid erhalten.

„Irgendeine verwahrloste Frau“

Die Persönlichkeit von Eric X. sei zwar dissozial-psychopathisch geprägt, führte die Gutachterin weiter aus. Aber Krankheitswert habe das nicht. „Er hätte die Tat ebenso lassen können wie begehen.“

Eric X. habe die Studentin für „irgendeine verwahrloste Frau“ gehalten. Daß eine Frau nachts mit einem Mann in einem Zelt schlafe, gebe es in seiner Heimat Ghana nicht, habe er sich gerechtfertigt. Eric X. mußte nach eigenen Angaben nach Deutschland „fliehen“, weil er nach dem Tod seines Vaters seinen Schwager erschlagen habe.

Eric X. war bereits im Oktober vergangenen Jahres vom Landgericht Bonn zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Strafmaß später auf, weil das Gericht eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht ausreichend gewürdigt habe. Der erneute Prozeß findet nun vor einer anderen Kammer des Bonner Landgerichts statt. Am Freitag wird mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gerechnet. (tb)

Eric X. vor Gericht: Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen Foto: dpa
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