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Hamburg: Grüne warnen nach Vergewaltigung vor Stimmungsmache

Hamburg: Grüne warnen nach Vergewaltigung vor Stimmungsmache

Hamburg: Grüne warnen nach Vergewaltigung vor Stimmungsmache

Sexueller Übergriff (Symbolfoto)
Sexueller Übergriff (Symbolfoto)
Sexueller Übergriff (Symbolfoto) Foto: picture alliance/maxppp
Hamburg
 

Grüne warnen nach Vergewaltigung vor Stimmungsmache

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hat davor gewarnt, den Fall des mutmaßlichen Vergewaltigers von Hamburg zur Stimmungsmache gegen Asylbewerber zu nutzen. Der Einzelfall dürfe nicht dazu mißbraucht werden, Stimmung gegen Schutzsuchende zu betreiben.
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HAMBURG. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hat davor gewarnt, den Fall des mutmaßlichen Vergewaltigers von Hamburg zur Stimmungsmache gegen Asylbewerber zu nutzen. „Die Justiz muß den Fall sauber aufarbeiten. Aber Einzelfälle wie dieser dürfen nicht zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Ausländer mißbraucht werden“, warnte von Notz in der Bild-Zeitung.

Hintergrund ist der Fall des 30 Jahre alten Afghanen Mansor S., der im dringenden Verdacht steht, am Sonnabend in Hamburg am hellichten Tag ein 14jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Laut Polizei hatte er sein Opfer zuerst belästigt und dann verfolgt. Schließlich zog er das Mädchen in den Hauseingang eines Saturn-Marktes und nahm dort „trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vor“.

Mittlerweile wurde bekannt, daß der abgelehnte Asylbewerber seit fünf Jahren ausreisepflichtig und zudem bereits mehrfach straffällig geworden ist. Mansor S. war nach Informationen der Bild-Zeitung 2011 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt, was jedoch abgelehnt wurde.

Zahlreiche Verurteilungen

Eine Ehe mit einer Deutschen wurde nach kurzer Zeit wieder geschieden, wodurch er 2013 ausreisepflichtig wurde. Eine Abschiebung fand aber wegen der Sicherheitslage in Afghanistan nicht statt. 2017 stellte Mansor S. einen weiteren Antrag, der aber ebenfalls abgelehnt wurde.

Im Dezember 2012 wurde er wegen Beleidigung und Körperverletzung verurteilt, im Jahr darauf wegen Beleidigung und Diebstahls. 2015 erhielt er Geldstrafen wegen Schwarzfahrens und Trunkenheit im Verkehr, 2016 zwei weitere wegen Bedrohung. Im gleichen Jahr wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 2017 folgt eine Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Doch da der Afghane Einspruch gegen das Urteil einlegte, blieb er weiter auf freiem Fuß.

Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries fordert deshalb nun Aufklärung über den Fall. Es sei „völlig schleierhaft, warum der mutmaßliche Vergewaltiger trotz einer langen Liste von Straftaten überhaupt noch auf freiem Fuß war und nicht längst im Knast saß. Wir brauchen Gerichte, die bei Mehrfachstraftätern auch Freiheitsstrafen verhängen, sonst verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit“, sagte de Vries. (krk)

Sexueller Übergriff (Symbolfoto) Foto: picture alliance/maxppp
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