BERLIN. Die Polizei hat am Donnerstag morgen mit 350 Beamten eine Wohnung im linksextremen Szenezentrum Rigaer Straße 94 durchsucht. Zuvor sei im Umfeld der Straße ein Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den Mieter dieser Wohnung vollstreckt worden, teilte die Polizei mit.
Der Verdächtige soll Anfang März einen Mann zusammengeschlagen haben. „Der Verletzte mußte mit mehreren Knochenbrüchen ins Krankenhaus eingeliefert werden“, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT. Der nun verhaftete 41jährige gehöre „mindestens zum Unterstützerkreis“ der linksextremen Szene.
„Bei Einsätzen in der Rigaer Straße gehen wir immer mit einem erhöhten Kräfteaufgebot vor“, erläuterte der Sprecher den Großeinsatz. In der Vergangenheit seien dort immer Polizisten im Einsatz attackiert worden. Die Durchsuchung der Wohnung sei jedoch störungsfrei verlaufen.
#Infotweet
Aktuell durchsuchen unsere Kolleg. mit richterlichem Beschluss. eine Wohnung in der Rigaer Str. in #Fhain.
Zuvor wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung gegen den Wohnungsmieter vollstreckt.
^yt— Polizei Berlin (@polizeiberlin) March 29, 2018
Linksextremisten drohen Polizei
In der Nacht zu Mittwoch war ein Mannschaftswagen der Polizei mit Mauer- und Pflastersteinen beworfen worden. Der Fahrer fuhr den Wagen laut Polizei aus dem Gefahrenbereich. Als Verstärkung eintraf, waren die Täter bereits geflüchtet.
Zuvor hatten Linksextreme auf dem Szeneportal „Indymedia“ der Polizei gedroht. „Seit eineinhalb Wochen belagern die verschiedensten Hundertschaften 24/7 unsere Umgebung“, heißt es in einem Eintrag vom Dienstag mit der Überschrift „Cops im Gefahrengebiet“. Ihre Haltung sei bekannt. „Schweine raus aus unseren Straßen. Verpißt euch mit eurem Denunziantentum.“
Im Herbst hatten Linksextremisten Fotos von Zivilpolizisten veröffentlicht, nachdem die Polizei mehrere Wohnungen und Gebäude, darunter auch die Rigaer Straße 94, durchsucht hatten. Dazu schrieben sie: „Wir freuen uns über Hinweise, wo sie wohnen oder privat anzutreffen sind. Neben der Teilnahme an der Räumung können sie bedenkenlos für die Gewalt der drei Wochen der Belagerung verantwortlich gemacht werden.“ (ls)