MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung rückt von einer möglichen Klage gegen die „Ehe für alle“ ab. Grund dafür sind die Ergebnisse zweier Rechtsgutachten, die die Regierung in Auftrag gegeben hatte, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine Vorlage für die Kabinettssitzung am Dienstag.
Demnach bestehe zwar weitehrin die Option, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen. „Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen“, heißt es in der Kabinettsvoralge. Die „besseren rechtlichen Gründe“ sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage.
Die Gutachter hätten „überzeugend dargestellt, daß der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat“. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei „die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr“. Das letzte Wort über eine Klage hat jedoch das Kabinett.
Homosexuelle Paare rechtlich völlig gleichgestellt
Der Bundestag hatte die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen. Seit dem 1. Oktober sind homosexuelle Paare rechtlich völlig gleichgestellt mit hetersexuellen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts.
Bayerns Ministerpräsidnet Horst Seehofer (CSU) hatte kurz darauf eine Verfassungsklage seiner Regierung angedeutet. Grund dafür waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Verfassungsrechtler waren sich damals uneins, ob eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre. (ls)