ALTÖTTING. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaften im Freistaat gegen Kirchenasyl verteidigt. Werde Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt, obwohl die Ausländerbehörde oder ein Gericht die Ausreisepflicht bestimmt habe, „kann dies nach den gesetzlichen Vorschriften den Anfangsverdacht der Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt begründen“, schreibt Bausback in einem Brief an den bayerischen Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch (SPD) laut der Passauer Neuen Presse.
„Die Pflicht der Staatsanwaltschaften, auch in Fällen des Kirchenasyls gegebenenfalls einzuschreiten, ergibt sich daher seit jeher aus dem Gesetz“, ergänzte Bausback. Bislang seien allerdings fast alle Verfahren wegen geringfügiger Schuld eingestellt worden. Hintergrund der Antwort Bausbacks ist der Fall zweier katholischer Geistlicher im Wallfahrtsort Altötting.
Seehofer gegen „radikale Schritte“
Dem Stadtpfarrer Günther Mandl sowie Pater Norbert Schlenker wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor. Die beiden Beschuldigten rechtfertigten sich damit, daß sie sich an Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehalten hätten.
Im vergangenen Jahr hatte der damalige Ministerpräsident und heutige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für einen konzilianteren Kurs gegenüber Pfarrern plädiert, die in dieser Frage geltendes Recht brechen. „Radikale Schritte“ gegen Pfarrer seien nicht notwendig, erklärte er damals. (tb)