BOCHUM. Das Bochumer Ausländeramt hat eine Wiedereinreisesperre für den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., verhängt. Damit darf der nach Tunesien abgeschobene Islamist nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Sami A. war im Juli in sein Heimatland gebracht und dort zunächst festgenommen worden. Mittlerweile befindet er sich wieder auf freiem Fuß, darf aber derzeit das Land noch nicht verlassen.
Dennoch bestehen für die tunesischen Behörden offenbar Zweifel an der Gefährlichkeit des 42jährigen. „Zurzeit spricht mehr für seine Unschuld als für eine Verwicklung in terroristische Netzwerke“, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums dem Spiegel. Sami A. wird beschuldigt, sich 2000 in einem Al-Kaida-Ausbildungslager in Afghanistan aufgehalten zu haben. Er bestreitet das.
Oberverwaltungsgericht entscheidet
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Abschiebung noch zu stoppen versucht hatte, hat seine Rückholung angeordnet und die Bochumer Ausländerbehörde mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro belegt. Bis Montagabend muß die Behörde beim Oberverwaltungsgericht Münster begründen, warum sie gegen eine Rückholung ist.
Die Münsteraner Richter entscheiden in der Sache letztinstanzlich. Allerdings bleibt der Bochumer Ausländerbehörde noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Trotz der verhängten Wiedereinreisesperre ist es nicht ausgeschlossen, daß Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte. Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt hat, reisen monatlich rund 100 Personen mit Wiedereinreisesperre wieder ins Land ein.
Holm: Skandalös
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Leif-Erik Holm, der die Anfrage initiiert hatte, bezeichnete die Zahlen gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „skandalös“. Es sei fraglich, warum Einreisesperren überhaupt verhängt würden, wenn niemand sie durchsetzte. (tb)