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Wiedereinreise trotz Sperre: Knapp 700.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland

Wiedereinreise trotz Sperre: Knapp 700.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland

Wiedereinreise trotz Sperre: Knapp 700.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland

Asylsuchende in München
Asylsuchende in München
Asylsuchende in München (2015) Foto: piture alliance/dpa
Wiedereinreise trotz Sperre
 

Knapp 700.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland

In Deutschland halten sich derzeit rund 700.000 Asylbewerber auf, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt worden sind. Zudem kommen monatlich etwa 100 abgelehnte Asylbewerber nach Deutschland zurück, obwohl eine Wiedereinreisesperre gegen sie besteht. Warum das so ist, zeigt nun eine Anfrage der AfD im Bundestag.
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BERLIN. In Deutschland halten sich derzeit rund 700.000 abgelehnte Asylbewerber auf. Wie aus eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht, lebten ausweislich des Ausländerzentralregisters Ende Juni 689.970 Personen in Deutschland, „deren Asylantrag rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurde“. Darunter befanden sich 81.450 Türken, 75.643 Afghanen, 70.932 Kosovaren und 51.975 Serben. Aber auch 17.290 Mazedonier, 14.214 Albaner, 12.258 Polen und 7.140 Rumänen.

Ebenfalls geht aus der Antwort hervor, daß monatlich etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen, obwohl sie mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. So waren dies laut Bundespolizei im Mai 101 Personen, im April 96, im März 119 und im Februar 126 Personen. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters hielten sich Ende Juni 6.723 Personen in Deutschland auf, obwohl eine Wiedereinreisesperre gegen sie bestand. 714 von ihnen waren sogar trotz der Wiedereinreisesperre seit dem 1. Januar 2015 erneut nach Deutschland eingereist.

Merkels Grenzentscheidung ermöglicht Wiedereinreise

Zudem lebten hierzulande 34.089 Ausländer, die – nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden war – die Bundesrepublik verlassen hatten, dann seit dem 1. Januar 2015 aber wieder nach Deutschland eingereist waren. Gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausländer trotz Wiedereinreisesperre zurück nach Deutschland kommen konnten, antwortete das zuständige Bundesinnenministerium: „Die Bundesregierung hat im September 2015 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entschieden, bei Schutzsuchenden auf eine Zurückweisung an der Grenze zu verzichten.“

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Leif-Erik Holm, der die Anfrage initiiert hatte, bezeichnete die Zahlen gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „skandalös“. Es sei fraglich, warum Einreisesperren überhaupt verhängt würden, wenn niemand sie durchsetzte. „Das untergräbt das sowieso schon angeschlagene Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat noch weiter.“ Die Antwort zeige zudem, zu welchem Kontrollverlust die Grenzöffnung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 geführt habe.

Holm: Wiedereinreisesperren durchsetzen

Holm rief Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, seinen Ankündigungen nun Taten folgen zu lassen. „Jeder, für den eine Wiedereinreisesperre gilt, ist an den Grenzen abzuweisen. Das muß endlich wieder eine Selbstverständlichkeit sein. Zudem müssen auch alle Personen, die aus sicheren Herkunftsstaaten einreisen oder bereits woanders einen Asylantrag gestellt haben, an der Grenze zurückgeschickt werden“, forderte der AfD-Politiker.

Auch müsse die Zahl von 700.000 abgelehnten Asylbewerbern, die sich in Deutschland aufhalten, zügig verringert werden. „Der Automatismus, daß aus Einreise meist ein Daueraufenthalt wird, muß beendet werden.“ (krk)

Asylsuchende in München (2015) Foto: piture alliance/dpa
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