BERLIN. Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlußverfahren gegen die Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, beschlossen. Hintergrund ist das Verhältnis der Landesvorsitzenden zum Verein „Gedächtnisstätte“.
Der Thüringer Verfassungsschutz wirft diesem vor, „unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs“ rechtsextremes und geschichtsrevisionistisches Gedankengut zu verbreiten. Es besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der Mitgliedschaft in der AfD und der im Verein „Gedächtnisstätte“.
Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Bundesvorstands am Montag Vorwürfe laut, Sayn-Wittgenstein habe sich in Bezug auf die Opferzahlen des Nationalsozialismus strafrechtlich relevant geäußert.
Auch Fraktion schloß Sayn-Wittgenstein aus
Die AfD-Spitze beschloß daher auch Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ihr die Ausübung ihrer Parteiämter zu untersagen. Zuvor hatte bereits die AfD-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein Sayn-Wittgenstein aus der Fraktion ausgeschlossen. Der Politikerin wird zur Last gelegt, 2014 zur Unterstützung der Gedächtnisstätte in Thüringen aufgerufen zu haben.
Die AfD-Landesvorsitzende wird dem rechten Parteiflügel zugeordnet. Auf dem Bundesparteitag im vergangenen Dezember in Hannover hatte sie überraschend gegen den Berliner AfD-Chef Georg Pazderski für das Amt des zweiten Bundesvorsitzenden kandidiert und fast gegen diesen gewonnen. Nach Beratungen zogen beide daraufhin ihre Kandidaturen zurück. Der Parteitag wählte im Anschluß Alexander Gauland zum zweiten Parteisprecher. (krk)