BERLIN. Die Bundesregierung plant Ausnahmen beim Mindestlohn für Asylbewerber. Arbeitgeber sollten bei noch nicht nachgewiesenen ausländischen Berufsabschlüssen auch weniger als 8,84 Euro pro Stunde zahlen dürfen, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein gemeinsames Papier der Ministerien für Arbeit, Finanzen und Bildung.
Die Anrechnung eines fremden Berufsabschlusses werde demnach als Pflichtpraktikum gewertet und falle somit nicht unter den Mindestlohntarif. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) befürwortet diese Neuerung in Hinsicht auf die Beschäftigungsquote: „Für die Betroffenen würde der Weg in Ausbildung und Beschäftigung dadurch erschwert“, sagten Vertreter des BDA gegenüber der Zeitung.
Kritik äußerte hingegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der eine Ausbeutung der Zuwanderer als billige Arbeitskräfte erwartet. „Wir befürchten, daß klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen und die Beschäftigten zu Pflicht-Praktikanten umdeklariert werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. (vi)