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Gesetzesänderung: Nordrhein-Westfalen: Neuer Vorstoß für Ausländerwahlrecht

Gesetzesänderung: Nordrhein-Westfalen: Neuer Vorstoß für Ausländerwahlrecht

Gesetzesänderung: Nordrhein-Westfalen: Neuer Vorstoß für Ausländerwahlrecht

Wahlurne
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SPD, Grüne und Piraten wollen in NRW das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer Foto: picture alliance/dpa
Gesetzesänderung
 

Nordrhein-Westfalen: Neuer Vorstoß für Ausländerwahlrecht

Wenn es nach den Plänen von SPD, Grünen und Piratenpartei geht, sollen alle Ausländer in Nordrhein-Westfalen das kommunale Wahlrecht erhalten. Dies sei ein wichtiger Bestandteil der Integration und diene dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

DÜSSELDORF. Wenn es nach den Plänen von SPD, Grünen und Piratenpartei geht, sollen alle Ausländer in Nordrhein-Westfalen das kommunale Wahlrecht erhalten. In einem gemeinsamen Antrag fordern die drei Fraktionen, die Verfassung dahingehend zu ändern, daß künftig auch Nicht-EU-Ausländer an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.

Der Hauptausschuß des Düsseldorfer Landtags, der sich mit dem Gesetzentwurf befaßte, empfahl dem Parlament nun, den Antrag anzunehmen. Eine ähnliche Empfehlung hatte zuvor schon der Integrationsausschuß des Landtags getroffen.

Wichtiger Bestandteil der Integration

SPD, Grüne und Piratenpartei argumentierten in der am Montag veröffentlichten Beschlußempfehlung des Hauptausschusses, die Teilnahme an kommunalen Wahlen sei ein wichtiger Bestandteil der Integration. Die Verfassung solle daher wie folgt geändert werden: „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“

Es sei kaum erklärbar, warum EU-Bürger, die erst seit drei Monaten in Deutschland gemeldet seien, bei Kommunalwahlen wählen dürften, nicht aber Angehörige von Nicht-EU-Staaten, die teilweise mehrere Jahrzehnte in Deutschland lebten und Steuern zahlten.

„Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren, zu stärken und zu gestalten, müssen Integration und Partizipation Hand in Hand gehen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Drittstaatsangehörige würde deren Integrationsbemühungen unterstützen und läge damit im Interesse der gesamten Gesellschaft.

CDU und FDP gegen Gesetzesänderung

Die CDU lehnte den Antrag ab. Sie verfolge Integration über die Einbürgerung von Einwanderern. Doppelte Staatsbürgerschaft und kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer seien für sie nicht der richtige Weg. Die FDP sprach sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Gesetzesänderung aus.

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, über die SPD, Grüne und Piraten (gemeinsam 62,4 Prozent der Sitze) aber nicht verfügen. Sie wären daher auf Stimmen aus der CDU und der FDP angewiesen. (krk)

SPD, Grüne und Piraten wollen in NRW das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer Foto: picture alliance/dpa
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