DÜSSELDORF. Die Landtagswahl von Nordrhein-Westfalen wird aller Voraussicht nach nicht neu ausgezählt. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen empfahl, einen entsprechenden Einspruch der AfD zurückzuweisen. Zwar seien landesweit in etwa 50 von insgesamt knapp 15.800 Stimmbezirken „nennenswerte Auffälligkeiten zum Nachteil der AfD festgestellt“ worden, teilte Schellen mit, die ermittelten Abweichungen hielten sich aber im Rahmen früherer Landtagswahlen.
Auch gebe es keine Belege dafür, daß die einzelnen Stimmergebnisse der AfD absichtlich manipuliert worden seien. „Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erscheint die Forderung nach einer landesweiten Neuauszählung aller 8,5 Millionen Zweitstimmen unbegründet.“
Teilweise mehr als hundert zusätzliche Stimmen
Die AfD hatte eine Überprüfung der Stimmauszählung beantragt, nachdem sie in mehreren Wahlbezirken Unregelmäßigkeiten zu ihren Lasten registriert hatte. Eine Überprüfung der Wahlkreise gab der Partei recht. Ein Vergleich der vorläufigen und der endgültigen Ergebnisse erbrachte in 60 von 128 Wahlkreisen einen Stimmenzuwachs für die AfD.
„Die Differenz zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis im Wahlkreis schwankte im Einzelfall zwischen 1 und 119 Zweitstimmen, ein dreistelliger Wert von knapp über 100 wurde in vier Wahlkreisen ermittelt. In 12 Wahlkreisen betrug die Abweichung weniger als 10 Zweitstimmen“, heißt es im Bericht des Wahlleiters.
„Rechen- und Eintragungsfehler“
In 14 Wahlkreisen habe sich das Stimmergebnis der AfD dagegen verringert. Letztlich erhielt die AfD nach der Überprüfung 2.204 zusätzliche Zweitstimmen. Die Unregelmäßigkeiten seien laut Schellen vor allem auf „Rechen- und Eintragungsfehler“ der Kreiswahlleiter zurückzuführen.
Belege für den „Pauschalvorwurf systematischer Wahlfehler und -fälschungen zum Nachteil der AfD“ gebe es nicht. Zudem änderten die nun korrigierten Ergebnisse nichts an der Anzahl der Mandate für die AfD. Von einem weiteren Sitz im Landtag sei die AfD knapp 9.800 Zweitstimmen entfernt.
Am 29. August wird sich derWahlprüfungsausschuß des Landtasg mit dem einspruch der AfD und der Empfehlung des Landeswahlleiters beschäftigen. (krk)