BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll künftig Zugriff auf die Handydaten von Asylbewerbern erhalten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und aus dem die Süddeutsche Zeitung, der NDR und der WDR zitieren. Nach Schätzungen des Ministeriums hätten Behörden mit der Regelung im vergangenen Jahr Zugriff auf die Mobiltelefone von rund 150.000 Asylbewerbern bekommen.
Demnach sollen die Außenstellen des Bamf mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden und so etwa 2.400 Datenträger pro Tag bearbeitet werden können. Ziel der Maßnahme ist es, Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten ebenso zu verhindern wie Abschiebungen nach Ablehnung des Asylantrags zu erleichtern.
Momentan müssen Asylbewerber noch einwilligen
Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betonte, Handydaten sollen nur dann analysiert werden, wenn Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestünden. Dennoch sei wichtig, „eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu nutzen“. Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Asylbewerber in die Überprüfung ihres Handys einwilligen. (tb)