WUPPERTAL. Die Schulleiterin eines Wuppertaler Gymnasiums geht gegen „provozierendes Beten“ moslemischer Schüler vor. In einem internen Rundschreiben an das Lehrerkollegium des Johannes-Rau-Gymnasiums, das an die Öffentlichkeit gelangte, moniert sie, daß „muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten“.
Dies zeige sich durch „rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen“ sowie dem „Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen“. Mitschüler und Lehrer hätten sich dadurch bedrängt gefühlt. Lehrkräfte werden in dem Schreiben angewiesen, Schüler, die gegen die Richtlinie verstoßen, zu melden. Die Schule wolle die Namen der betreffenden Schüler sammeln, um mit ihnen über Alternativ-Lösungen wie Gebetsräume zu sprechen.
Bezirksregierung gibt Schule recht
Die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf bestätigte der Funke-Mediengruppe die Rechtmäßigkeit des Verbots. Das verfassungsmäßige Gebot eines funktionierenden Schulbetriebes und des Bildungsauftrags gingen der Freiheit der Religionsausübung vor. Die Wortwahl des Schreibens bezeichnete eine Sprecherin hingegen als unglücklich. (tb)