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Nach Bußgeldbescheid: Gericht entscheidet über verweigerten Moscheebesuch

Nach Bußgeldbescheid: Gericht entscheidet über verweigerten Moscheebesuch

Nach Bußgeldbescheid: Gericht entscheidet über verweigerten Moscheebesuch

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Centrum Moschee in Rendsburg Foto: picture alliance/dpa
Nach Bußgeldbescheid
 

Gericht entscheidet über verweigerten Moscheebesuch

Der Streit über die Weigerung eines 13jährigen Schülers, eine Moschee zu besuchen, geht vor Gericht. Die Eltern des Siebtkläßlers aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg hatten sich einem Bußgeldbescheid von 300 Euro widersetzt. Der Schüler sollte im Frühsommer 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts mit seiner Klasse die benachbarte Centrum-Moschee besuchen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

RENDSBURG. Der Streit über die Weigerung eines 13jährigen Schülers, eine Moschee zu besuchen, geht vor Gericht. Das berichtet die Norddeutsche Rundschau. Die Eltern des Siebtkläßlers aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg hatten sich einem Bußgeldbescheid von 300 Euro widersetzt. Der Schüler sollte im Frühsommer 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts mit seiner Klasse die benachbarte Centrum-Moschee besuchen.

Thema des Ausflugs: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“. Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, der JUNGEN FREIHEIT. Deshalb wollten sie „aus weltanschaulichen Gründen“ nicht, daß der Sohn die Moschee besuche. Dies teilten sie auch der Schulleitung mit. Sie hätten die Auffassung vertreten, daß niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Ihr Kind an dem betreffenden Tag einfach krank zu melden, sei für die Eltern nicht in Betracht gekommen, da sie das Problem nicht auf diese Art und Weise lösen wollten, erläuterte Heumann.

Nähe zu Milli Görüs

Wie der Junge später von Mitschülern erfuhr, hätte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam gepredigt. Die Schule leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Die Rektorin Renate Fritzsche verteidigte den Moscheebesuch: „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ Die Rendsburger Centrum-Moschee ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung (IGMG). Der Verfassungsschutz wirft ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vor. (tb/krk)

Centrum Moschee in Rendsburg Foto: picture alliance/dpa
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