BERLIN. Der CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann hat vor einer vorschnellen Entscheidung in der Frage der sogenannten „Ehe für alle“ gewarnt. Eine Öffnung der zivilen Ehe für homosexuelle Paare sei nicht ohne Grundgesetzänderung möglich, sagte Hoffmann der JUNGEN FREIHEIT.
Das Bundesverfassungsgericht habe stets betont, daß nur die Ehe zwischen Mann und Frau unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehe. So hätten die Karlsruher Richter beispielsweise im Mai 2013 festgehalten: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (…) erfährt durch Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“
Laut Hoffmann bedeute das: „Wenn wir daran etwas ändern wollen, brauchen wir eine konsistente Grundgesetzänderung – das sieht auch das SPD-geführte Bundesjustizministerium so. Wir tun uns deshalb keinen Gefallen damit, wenn wir das jetzt binnen drei oder vier Tagen durchpeitschen.“ Ihm wäre es daher lieber gewesen, wenn in dieser Legislaturperiode keine Entscheidung mehr erzwungen worden wäre.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind keine Ehe
Der CSU-Politiker betonte, auch er sei für die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Paaren, er lehne es aber ab, deren Lebenspartnerschaft als Ehe zu bezeichnen.
„Ich lehne die Bezeichnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften als ‘Ehe’ ab, denn es handelt sich dabei um etwas Unterschiedliches. Aus einer Ehe, der Verbindung zwischen Mann und Frau, können potentiell Kinder hervorgehen – deswegen steht sie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes“, erläuterte Hoffmann. Die Ehe sei damit Eine „unverzichtbare Säule für den Fortbestand unserer Gesellschaft“.
Daß für die Einführung der Homo-Ehe eine Grundgesetzänderung notwendig sei, sah auch im Mai 2015 noch das von Heiko Maas (SPD) geführte Justizministerium so. In einer Antwort auf ein kleine Anfrage der Grünen-Fraktion antwortete das Ministerium: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen.“
Der Bundestag stimmt am Freitag über die Öffnung der zivilen Ehe für homosexuelle Paare ab. Die Union, die die Homo-Ehe stets mehrheitlich abgelehnt hatte, hat die Fraktionsdisziplin aufgehoben, damit die Abgeordneten frei entscheiden können, wie sie abstimmen. Da auch mehrere Unionspolitiker ankündigten, für die Homo-Ehe zu votieren, gilt eine Mehrheit mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei als sicher. (krk)