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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Gegen Haßpostings im Internet: Bundestag beschließt NetzDG

Gegen Haßpostings im Internet: Bundestag beschließt NetzDG

Gegen Haßpostings im Internet: Bundestag beschließt NetzDG

Maas
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Bundestag Foto: picture alliance/dpa
Gegen Haßpostings im Internet
 

Bundestag beschließt NetzDG

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz gegen Haßpostings im Internet beschlossen. Mit ihm sollen soziale Netzwerke verpflichtet werden, „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte zu löschen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) pries das NetzDG als „Garantie der Meinungsfreiheit“.
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BERLIN. Der Bundestag hat das Gesetz gegen Haßpostings in sozialen Netzwerken beschlossen. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Justizminister Heiko Maas (SPD) wurde am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD angenommen. Politiker von Linkspartei und Grünen stimmten gegen das NetzDG.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro.

Kritiker warnen vor Eingriff in die Meinungsfreiheit

Gegen das Gesetz gab es im Vorfeld erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da es in die Meinungsfreiheit der Nutzer eingreifen könnte. Dies liegt unter anderem an unbestimmten Begriffen wie „offensichtlich rechtswidrig“.

So warnte beispielsweise die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Das Grundrecht auf die Verbreitung der freien Meinungsäußerung bleibt auf der Strecke.“ Maas verteidigte dagegen das Gesetz am Freitag als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit ihm werde das „digitale Faustrecht im Netz“ beendet. (krk)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Bundestag Foto: picture alliance/dpa
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