BERLIN. Das Berliner Landeskriminalamt hat die Polizisten der Hauptstadt auf den bevorstehenden Ramadan hingewiesen. Dieser sei das zweitwichtigste Fest der islamischen Religionsgemeinschaft. Jeder Polizist habe täglich mit unterschiedlichen Nationalitäten und Milieus zu tun. Schließlich hätten 31,4 Prozent der Berliner Bevölkerung einen Migrationshintergrund, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
„Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, helfen das Bewußtsein und die Sensibilität für kulturelle, sprachliche oder religiöse Verschiedenheiten und Gemeinsamkeiten.“ Unter der Überschrift: „Was sollten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Ramadan wissen und warum geht uns das etwas an?“ erläutert die Bearbeiterin der Zentralstelle für Prävention des LKA, wie das Fasten der Moslems abläuft. Sie weist die Polizisten darauf hin, daß sich die Fastenzeit in den meisten Fällen nicht auf die Arbeit der Polizei auswirke.
„Jedoch können folgende Hinweise für uns hilfreich sein“: Am Anfang der Fastenzeit könne sich bei Moslems „eine gewisse Reizbarkeit“ einstellen. Die Erwägung und gegebenenfalls das Ansprechen der Fastenzeit könne Situationen aber positiv beeinflussen.
„Eine gewisse Aufgebrachtheit“
Durch die Umstellung des Körpers auf die Fastenzeit könne sich bei polizeilichen Kontrollen, Ermittlungen, Vernehmungen oder Durchsuchungen „eine gewisse Aufgebrachtheit“ der betroffenen Personen ergeben oder sogar Ursache für einen Schwächeanfall sein.
Auch in den Flüchtlingsunterkünften könne sich das Konfliktpotential während des Ramadans zusätzlich erhöhen. Denn dann könnten sich nichtverarbeitende traumatisierte Erlebnisse, fehlende Privatsphäre und das Zwangsweise Zusammenleben verschiedener Ethnien und Glaubensrichtungen unter einem Dach noch negativer auswirken.
Auch müsse es während des abschließenden dreitägigen Ramadanfestes, insbesondere am 25. Juni, zu Menschenansammlungen vor Moscheen und Kulturvereinen kommen, was sich auf die Parksituation auswirke. Selbstverständlich rechtfertige die muslimische Fastenzeit aber kein Fehlverhalten.
Einen kleinen Tip hat die LKA-Mitarbeiterin für ihre Kollegen dann zum Schluß ihres Schreibens parat: „Sowohl zu Beginn des Ramadans als auch zum ‚Fest des Fastenbrechens’ kann man ein frohes oder auch schönes Fest wünschen.“
Die Polizei wollte sich auf Rückfrage der JF nicht zu dem Informationsschreiben an die Beamten äußern. Interne Papiere kommentiere man nicht gegenüber der Presse, teilte ein Sprecher mit. (krk)