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Rechtswidrige Hausdurchsuchung: Bayerns AfD-Chef beklagt Wahlbehinderung

Rechtswidrige Hausdurchsuchung: Bayerns AfD-Chef beklagt Wahlbehinderung

Rechtswidrige Hausdurchsuchung: Bayerns AfD-Chef beklagt Wahlbehinderung

Petr Bystron
Petr Bystron
Bayerns AfD-Chef Petr Bystron Foto: dpa
Rechtswidrige Hausdurchsuchung
 

Bayerns AfD-Chef beklagt Wahlbehinderung

Bayerns AfD-Chef Petr Bystron wirft der bayerischen Staatsregierung Rechtsbruch und Behinderung des Wahlkampfs vor. Der AfD-Politiker will deshalb die Wahlbeobachter der OSZE informieren. Anlaß ist unter anderem eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durch die Polizei.
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MÜNCHEN. Bayerns AfD-Chef Petr Bystron wirft der bayerischen Staatsregierung Rechtsbruch und Behinderung des Wahlkampfs vor. Der AfD-Politiker will deshalb die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Benachteiligung seiner Partei informieren.

Anlaß sind zwei Gerichtsurteile, die Bystron unlängst erwirkt hat. Dabei geht es um seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie eine Hausdurchsuchung. Letztere war laut dem Landgericht München rechtswidrig. Anlaß war ein Facebook-Eintrag Bystrons. Darin hatte er die Antifa mit der SA verglichen. Er hatte das Emblem der SA neben das Logo der Antifa gestellt und geschrieben: „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa.“

Dies brachte ihm mehrere Anzeigen wegen des Verwendens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen ein. Die Polizei durchsuchte daher seine Wohnung und beschlagnahmte eine Festplatte, auf der Kinderfilme gespeichert waren. Das Landgericht entschied Ende Juli nun, daß die Durchsuchung der Wohnung rechtswidrig war und die Festplatte an Bystron zurückgegeben werden müsse.

Streit um Verfassungsschutz

Im zweiten Fall hatte der AfD-Politiker gegen seine Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz geklagt. Diese war vom Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, auf Nachfrage eines Journalisten publik gemacht worden. Das hätte er laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts München jedoch nicht tun dürfen.

Zwar sei die Beobachtung wegen Bystrons Lob für einige Aktionen der Identitären Bewegung gerechtfertigt, so das Gericht, die Maßnahme hätte aber nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Dadurch seien Bystrons Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozeß und am öffentlichen Leben erheblich beschädigt und behindert“ worden, urteilte das Verwaltungsgericht.

„Methoden von Diktaturen“

Bystron, der als politisch Verfolgter mit 16 Jahren aus der kommunistischen Tschechoslowakei flüchten mußte, fühlt sich durch das Vorgehen der bayerischen Behörden an frühere Zeiten erinnern. „Solche Methoden gleichen denen in totalitäre Systeme und Diktaturen“, kritisierte er. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf er vor, sein Amt zu mißbrauchen, um der AfD zu schaden. „Durch seine extremen Verfehlungen ist er zum Risiko nicht nur für die CSU, sondern für das ganze Land geworden“, kritisierte Bystron. Er solle daher zurücktreten.

Die OSZE wolle er einschalten, damit sie sich ein „vollständiges Bild vom Klima staatlicher Repression gegen eine mißliebige Oppositionspartei“ machen könne (krk)

Bayerns AfD-Chef Petr Bystron Foto: dpa
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