BERLIN. Zügig umzusetzen, absehbar hilfreich und für den Koalitionspartner zumutbar: So charakterisierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) seine Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitslage, die er am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. Neben Mitgefühl für die Opfer hätten die Anschläge von Würzburg, Ansbach und München bei den Menschen auch Sorge um ihre Sicherheit erzeugt. Notwendig sei deswegen ein entschlossen handelnder Rechtsstaat, der die nötige Härte gegen Straftäter und Gefährder anwende.
Zu den Plänen des Ministers gehört eine personelle und finanzielle Aufstockung der Sicherheitsbehörden. In dieser Legislaturperiode sollen allein 3.250 neue Stellen bei der Bundespolizei geschaffen werden. Bis 2020 werde man außerdem zwei Milliarden Euro zusätzlich investieren. De Maizière kündigte darüber hinaus die Bildung einer neuen Bundespolizeidirektion „Spezialkräfte“ an. Außerdem sollen künftig verdeckte Ermittler auch im Cyberraum aufklären.
Verschärfung des Aufenthaltsrechts
Ergänzend zur bereits bestehenden „Beratungsstelle Radikalisierung“ sollen Einrichtungen geschaffen werden, an die sich speziell Asylbewerber auch in ihrer Muttersprache wenden können, wenn sie Tendenzen der Radikalisierung bei ihren Mitbewohnern feststellen. Mit Vertretern der Ärzteschaft will das Innenministerium beraten, wie unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht potentielle Attentäter erkannt werden können, um die Gefährdung für die Bürger zu verkleinern.
Das Aufenthaltsrecht müsse für straffällig gewordene Ausländer verschärft werden, indem der Haftgrund „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ eingeführt und die Abschiebehaft angewendet werden soll. Zu den Plänen des Ministers gehört auch eine differenziertere Anwendung der Duldung: Wer selbst – etwa durch Identitätstäuschung – ein Abschiebehindernis verursache oder Straftaten begehe, soll künftig „als vollziehbar ausreisepflichtig behandelt werden und nur noch einen kurzen Abschiebeaufschub und das unabweisbar Gebotene zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten“. Im Maßnahmenkatalog steht auch die Wiedereinführung des Straftatbestands der Sympathiewerbung für Terrorismus.
Trennung von Flüchtlingsthema und Terrorismus
Denjenigen, die über eine doppelte Staatsangehörigkeit verfügen und im Ausland in Kampfhandlungen – beispielsweise für den Islamischen Staat – verstrickt sind, soll künftig die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden können, forderte der Minister am Dienstag. Damit soll analog angewendet werden können, was derzeit schon für Doppelstaatler gilt, die in fremden Streitkräften dienen.
De Maizière ging in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Distanz zu den seit Mittwoch kursierenden Plänen der Unions-Innenpolitiker zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Was da diskutiert werde, sei alles erst ein Referenten-Entwurf, so der Minister. Die Beratungen darüber würden erst in der kommenden Woche abgeschlossen. Ein generelles Burka-Verbot halte er beispielsweise für nicht erforderlich, meinte de Maizière. Auch wandte er sich dagegen, eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Bei diesem Thema habe man im Koalitionsvertrag einen Kompromiß gefunden, mit dem ein langer Streit befriedet worden sei, betonte der Minister.
Er spreche sich weiterhin für eine strikte Trennung des Flüchtlingsthemas vom Terrorismusthema aus, bekräftigte de Maizière. „Dennoch kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die Täter von Ansbach und Würzburg Flüchtlinge waren.“ Ein schnelles und konsequentes Vorgehen gegen Gefährder erhöhe die Sicherheit und „erhöht auch die Akzeptanz für die Politik der Bundesregierung“. (vo)