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Bundesanwaltschaft: Haftbefehl gegen IS-Unterstützer aus Deutschland

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Bundesanwaltschaft: Haftbefehl und Razzia Foto: dpa
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Haftbefehl gegen IS-Unterstützer aus Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen IS-Kämpfer erlassen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 22jährigen Nezet S. vor, für die islamistische Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft zu haben. In Bremen und Baden-Württemberg ging die Polizei gegen IS-Unterstützer aus Deutschland vor.
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Cato, Palmer, Exklusiv

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen IS-Kämpfer erlassen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 22jährigen Nezet S. vor, für die islamistische Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft zu haben.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste er Ende Juli 2014 über die Türkei nach Syrien und schloß sich dort der Terrororganisation an. „Dem Beschuldigten wird insoweit vorgeworfen, eine Schußwaffenausbildung für den militanten Dschihad durchlaufen und mehrfach an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben“, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

IS-Unterstützung: Moschee-Verein durchsucht

Nezet S., der einen deutschen Paß besitzt, war bereits im September 2014 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen worden.

Bereits am Dienstag war es zu einem Großeinsatz der Polizei gegen IS-Unterstützer gekommen. Rund 100 Beamte hatten fünf Wohnungen und fünf Arbeitsstellen, zwei Büroräume, einen Moscheeverein und ein Industrieareal in den Landkreisen Böblingen und Calw sowie in Stuttgart, im Rems-Murr-Kreis und in Bremen durchsucht. Im Visier der Fahnder stehen fünf Personen im Alter von 28 bis 42 Jahren.

Laut der Staatsanwaltschaft in Stuttgart sollen sie „den bewaffneten Kampf von Dschihadisten gegen das Assad-Regime in Syrien durch Zulieferung von Krankenwagen, medizinischen und anderen Hilfsmitteln unterstützt haben“. Konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland gebe es jedoch nicht. (ho)

Bundesanwaltschaft: Haftbefehl und Razzia Foto: dpa
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