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Islamisierung: Bundesverfassungsgericht kippt Kopftuchverbot

Islamisierung: Bundesverfassungsgericht kippt Kopftuchverbot

Islamisierung: Bundesverfassungsgericht kippt Kopftuchverbot

Bundesverfsaaungsgericht
Bundesverfsaaungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund, Lehrern das Tragen von Kopftüchern zu verbieten Foto: picture alliance/dpa
Islamisierung
 

Bundesverfassungsgericht kippt Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Kopftuchverbot für Lehrer in Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig erklärt. Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs gehe noch kein missionierender Effekt aus.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot für Lehrer in Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig erklärt. Ein pauschales Untersagen verletze deren Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, heißt es in einer Stellungnahme der Karlsruher Richter. Für ein Kopftuchverbot müsse „nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen“.

Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs gehe für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus. „Auch wenn es von der Mehrheit muslimischer Frauen nicht getragen wird, ist ein islamisches Kopftuch in Deutschland nicht unüblich. Seine bloß visuelle Wahrnehmbarkeit ist in der Schule als Folge individueller Grundrechtswahrnehmung ebenso hinzunehmen, wie auch sonst grundsätzlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, argumentierte das höchste deutsche Gericht.

Christliche Privilegien nicht verfassungskonform

Hintergrund ist das nordrhein-westfälische Schulgesetz, das Lehrern religiöse oder sonstige weltanschauliche Bekenntnisse gegenüber Schülern verbietet, um somit nicht die Neutralität des Staates gegenüber den Familien zu gefährden. Hiervon ausgenommen sind Bekenntnisschulen. Das Verbot betraf vor allem islamische Lehrerinnen im Staatsdienst, die im Unterricht ein Kopftuch tragen wollten.

Passagen des Schulgesetzes, die „als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert“ seien, stünden allerdings im Widerspruch zum Grundgesetz, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Sie verstießen gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen und seien daher nichtig, so die Verfassungsrichter. (FA/krk)

Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund, Lehrern das Tragen von Kopftüchern zu verbieten Foto: picture alliance/dpa
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