BERLIN. Die Bundesregierung hat sich auf ein gemeinsames Konzept zur anlaßlosen Überwachung aller Internetaktivitäten geeinigt. Demnach sollen alle IP-Adressen und Verbindungsdaten in Deutschland bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Standortinformationen sollen bis zu vier Wochen hinterlegt werden.
Damit die Behörden die Daten einsehen können, muß ein Richter dem Gesuch stattgeben. Zugleich versprach die Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung diene nur zur Bekämpfung schwerer Verbrechen. Betroffene sollen über die Maßnahme informiert werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bezeichnete die Leitlinien als „guten und klugen Kompromiß“. Justizminister Heiko Maas hatte das Projekt ursprünglich immer wieder deutlich abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine weitergehende Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt. (ho)