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Einwanderung: Union warnt vor Einwanderung ins Sozialsytem

Einwanderung: Union warnt vor Einwanderung ins Sozialsytem

Einwanderung: Union warnt vor Einwanderung ins Sozialsytem

Spargelstecher
Spargelstecher
Polnischer Erntehelfer beim Spargelstechen in Brandenburg: Foto: picture alliance/ZB/dpa
Einwanderung
 

Union warnt vor Einwanderung ins Sozialsytem

Die Union hat vor einem Mißbrauch deutscher Sozialleistungen durch EU-Ausländer gewarnt. Hintergrund ist die steigende Zahl von Kindergeldanträgen ausländischer Saisonarbeiter für deren Kinder in der Heimat.
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BERLIN. Die Union hat vor einem Mißbrauch deutscher Sozialleistungen durch EU-Ausländer gewarnt. Hintergrund ist die steigende Zahl von Kindergeldanträgen ausländischer Saisonarbeiter für deren Kinder in der Heimat. „Die CDU/CSU ist über die Fehlentwicklungen, vor allem im Bereich des Sozialleistungs- und Kindergeldbezuges sehr besorgt.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist eine große Errungenschaft der Europäischen Einigung. Aber gerade die Grundlagen der EU dürfen nicht durch Mißbrauch beschädigt werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), der JUNGEN FREIHEIT.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, entstehen dem deutschen Staat durch die Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern für ihre in der Heimat lebenden Kinder allein in diesem Jahr Zusatzkosten in Höhe von einer Milliarde Euro. Bis zum Ende des Jahrzehnts würde sich die Summe auf über zwei Milliarden Euro belaufen, schreibt die Zeitung mit Verweis auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner.

Union für strengere Anforderungen

Verantwortlich dafür ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Sommer 2012. Danach haben steuerpflichtige Saisonarbeiter aus EU-Ländern in der Bundesrepublik uneingeschränkt Anspruch auf Kindergeld, auch wenn ihre Kinder nicht in Deutschland leben.

Laut Mayer arbeite ein Staatssekretärsausschuß der Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf, um den Mißbrauch deutscher Sozialleistungen durch EU-Ausländer effektiver zu bekämpfen. „Beim Kindergeld wollen wir im Zusammenhang mit der Wohnsitzprüfung zur Vermeidung von Mißbrauch gesetzlich regeln, daß Kindergeld nur noch unter Angabe der Steueridentifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und der Kinder gezahlt wird. So läßt sich eine existierende Person eindeutig identifizieren und Mehrfachzahlungen wie sie derzeit vorkommen werden effektiver verhindert“, erläuterte der Innenexperte der Union.

Auch für den Nachweis der Existenz des Kindes bei einem Zuzug aus dem EU-Ausland sollten künftig strengere Anforderungen gelten. Diese Schritte seien dringend notwendig. „Sonst werden Sozialleistungen zum entscheidenden Faktor für Migration in einem Europa, das eigentlich freien Zugang zu Arbeitsplätzen sichern will. Das hohe Kindergeld und attraktive Sozialleistungen in Deutschland dürfen nicht den Ausschlag geben, den Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen“, warnte Mayer. (krk)

Polnischer Erntehelfer beim Spargelstechen in Brandenburg: Foto: picture alliance/ZB/dpa
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