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Haftstrafe ausgesetzt: Frühere RAF-Terroristin bleibt auf freiem Fuß

Haftstrafe ausgesetzt: Frühere RAF-Terroristin bleibt auf freiem Fuß

Haftstrafe ausgesetzt: Frühere RAF-Terroristin bleibt auf freiem Fuß

Verena Becker
Verena Becker
Verena Becker: Günstige Sozialprognose für Ex-Terroristin Foto: picture alliance/dpa Fotografia
Haftstrafe ausgesetzt
 

Frühere RAF-Terroristin bleibt auf freiem Fuß

Die frühere Links-Terroristin Verena Becker muß nicht zurück ins Gefängnis. Eigentlich hätte die 61jährige noch ein Jahr und zwei Monate wegen der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 hinter Gittern verbringen müssen. Ein Gericht sah nun eine „günstige Sozialprognose“.
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BERLIN. Die frühere Links-Terroristin Verena Becker muß nicht zurück ins Gefängnis. Eigentlich hätte die 61jährige noch ein Jahr und zwei Monate wegen der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 hinter Gittern verbringen müssen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht setzte die Haftstrafe jedoch zur Bewährung aus.

Insgesamt wurde Becker 2012 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zweieinhalb Jahre gelten aber bereits aufgrund einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft als vollstreckt. Becker hatte sich bei ihrer Festnahme 1977 eine Schießerei mit der Polizei geliefert. Bei ihr wurde auch die Waffe sichergestellt, mit der Buback im selben Jahr erschossen wurde. 1989 wurde Becker von Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) begnadigt.

Die Stuttgarter Richter begründeten die Haftaussetzung mit der „günstigen Sozialprognose“ des früheren RAF-Mitglieds. Zudem sei nicht zu befürchten, daß sie weitere Straftaten verüben könnte. Im vergangenen Jahr wurden Hinweise bekannt, wonach Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet haben könnte. (ho)

Verena Becker: Günstige Sozialprognose für Ex-Terroristin Foto: picture alliance/dpa Fotografia
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