DÜSSELDORF. Die islamkritische Partei Pro NRW hat am Dienstag einen Teilerfolg gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz errungen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte mehrere Behauptungen des Geheimdienstes über die Partei für rechtswidrig. So darf die Behörde nicht mehr behaupten, Pro NRW spreche den Muslimen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung ab.
Zudem mußte der Verfassungsschutz eingestehen, zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen falsch zitiert zu haben. Die grundsätzliche Erwähnung der Partei im Verfassungsschutzbericht sei jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Richter.
Pro-NRW-Chef Markus Beisicht bezeichnete die Entscheidung als „ersten wichtigen Teilerfolg“. Wesentliche Teile des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2010 müßten nun berichtigt werden. „Wir lassen uns durch das SPD-geführte Innenministerium nicht in eine Ecke hineindrängen, in die wir nachweislich nicht gehören.“ Beisicht kündigte zudem an, weiter zu klagen, um eine Streichung der Partei aus dem Verfassungsschutzbericht zu erreichen. (ho)