BERLIN. Union, FDP, SPD und Grüne drängen offenbar auf eine Drei-Prozent-Stimmhürde für die Europawahl. Darauf haben sich die Parteien nach Angaben der Bild-Zeitung geeinigt. Sie gehen damit auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht, das die Fünf-Prozent Sperrklausel bei der EU-Wahl für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Richter hatten 2011 kritisiert, eine „Ungleichgewichtung der Wählerstimmen“ benachteilige die kleinen Parteien. Dadurch, daß Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, nicht ins Europaparlament einziehen, waren 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Zugleich betonte das oberste Gericht jedoch, es bestünden große Unterschiede zur Bundestagswahl. Dort sei eine entsprechende Hürde grundsätzlich möglich.
Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht vorgetragen hatte, nannte das Urteil in einem Gastbeitrag für die JUNGE FREIHEIT 2011 einen wichtigen Meilenstein. „Nunmehr wurde das Kartell der politischen Klasse an einer empfindlichen Stelle geknackt“, schrieb von Arnim. „Das urdemokratische Recht der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien war lange aus Gründen des Macht- und Postenerhalts der Etablierten schwer verletzt worden.“ (ho)