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Parteien: Bundesregierung erwägt eigenen NPD-Verbotsantrag

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Bundesregierung erwägt eigenen NPD-Verbotsantrag

Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren zu stellen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, er sehe keine andere Möglichkeit, als selbst einen Antrag zu stellen.
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NPD-Demonstration: Die Bundesregierung erwägt eigenen Verbotsantrag Foto: Flickr/Thomas Rodenbücher (xtranews.de) mit CC-Lizenz https://tinyurl.com/dtuu3

BERLIN. Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren zu stellen. „Ich gehe davon aus, daß wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen“, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Montagabend nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa während einer Sitzung der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Durch den Bundesratsbeschluß der Länder für ein neues NPD-Verbotsverfahren sei der Partei eine Bühne geboten worden, sich zu präsentieren. „Wir müssen nun auf dieser Bühne mitspielen und daher einen eigenen Antrag stellen“, betonte Friedrich.

Anderes als zuerst angenommen, sei es der Bundesregierung aber nicht möglich, dem Antrag der Länderkammer beizutreten. „Ich gehe davon aus, daß wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen“, erläuterte der CSU-Politiker. Die Bundesregierung wolle den Antrag der Länder aber mit voller Kraft unterstützen, damit dieser Erfolg habe.

Entscheidung des Bundestags noch offen

Der Bundesrat hatte sich im Dezember darauf geeinigt, einen neuen Versuch zu wagen, die NPD vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verbieten zu lassen. Die Bundesregierung hatte mit Skepsis auf die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens reagiert und angekündigt, bis Ende März dieses Jahres zu entscheiden, ob sie das Verfahren unterstützen werde. Offen ist bislang noch, ob auch der Bundestag einen eigenen Verbotsantrag stellen wird. Die SPD-Fraktion befürwortet dies.

In der vergangenen Woche hatte die NPD für Aufsehen gesorgt, nachdem sie Teile einer Sammlung der Innenminister der Länder mit belastendem Material gegen sie auf ihrer Internetseite veröffentlich hatte. Das Bundesinnenministerium reagierte darauf mit einer einstweiligen Verfügung, worauf die Partei das Material wieder aus dem Netz nahm. (krk)

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