Anzeige
Anzeige

Populismus-Vorwurf: AfD wirft Gauck „Entgleisung“ vor

Populismus-Vorwurf: AfD wirft Gauck „Entgleisung“ vor

Populismus-Vorwurf: AfD wirft Gauck „Entgleisung“ vor

5d1f6088d0_01
5d1f6088d0_01
Populismus-Vorwurf
 

AfD wirft Gauck „Entgleisung“ vor

Der Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, hat Bundespräsident Joachim Gauck eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vorgeworfen. Gauck hatte sich zuvor erleichtert über den verpaßten Bundestagseinzug der AfD gezeigt.
Anzeige

5d1f6088d0_01
AfD-Chef Bernd Lucke wirft dem Bundespräsidenten eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor Foto: Eva Kahlmann

BERLIN. Der Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, hat Bundespräsident Joachim Gauck eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vorgeworfen. Der Bundespräsident hatte sich zuvor erleichtert gezeigt, daß die AfD den Einzug in den Bundestag knapp verfehlt hatte.

Nach einem Bericht des Kölner Express soll Gauck am vergangenen Freitag während einer Veranstaltung an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) gesagt haben, er sei „sehr dankbar“, daß es keine „populistische Partei“ ins Parlament geschafft habe. In vielen Ländern Europas säßen populistische Parteien im Parlament. In Deutschland nicht, darüber sei er froh. Nun aber könnte die AfD allerdings ins Europaparlament einziehen, warnte Gauck.

AfD-Chef Lucke reagierte verärgert über Gaucks Äußerungen. „Ich halte das für eine Entgleisung und einen Verstoß gegen die Neutralitätspflichten des Bundespräsidenten“, kritisiert er nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Es sei nicht hinnehmbar, daß der Bundespräsident öffentlich bekenne, wen er im Parlament sehen wolle und wen nicht. Ob er juristisch gegen Gauck vorgehen wolle, machte Lucke davon abhängig, ob der Bundespräsident das Gespräch mit ihm suchen werde.

Gauck bezeichnete NPD-Anhänger als „Spinner“

Erst vor kurzem hatte die NPD Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Gauck eingereicht, weil dieser ihre Anhänger als „Spinner“ bezeichnet hatte, gegen die die Bürger auf die Straße gehen sollten. Die NPD beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, daß Gauck solche Äußerungen im Wahlkampf nicht wiederhole.

Zwar wies das Bundesverfassungsgericht die Klage ab, allerdings mit einem Hinweis an Gauck: Politische Parteien würden in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt, wenn Staatsorgane „parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken“, mahnten die Karlsruher Richter.

Aufgrund einer Stellungnahme Gaucks sei aber davon auszugehen, „daß ihm diese Gefährdungslage bewußt ist“. Gauck hatte zuvor in einem Schreiben an das Gericht angegeben, er habe zu keinem Zeitpunkt zu Protesten gegen die NPD aufgerufen und auch keine „konkreten“ Personen als „Spinner“ bezeichnet. (krk)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles