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Vorratsdatenspeicherung: Lieber zahlen

Vorratsdatenspeicherung: Lieber zahlen

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Vorratsdatenspeicherung
 

Lieber zahlen

Durch die Vorratsdatenspeicherung werden wir alle zu Verdächtigen. Die Behauptung, daß mehr Daten für Behörden auch mehr Sicherheit für den Bürger bedeuten, läßt sich nicht belegen. Ein Kommentar von Ronald Gläser.
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Der Bürger unter Generalverdacht: Möglichkeiten, von denen Erich Mielke nicht zu träumen gewagt hätte Foto: Pixelio/Gerd Altmann

Wer hat wann mit wem telefoniert? Wer hat wem eine E-Mail geschrieben? Wo hat sich eine Person wann aufgehalten? Alle diese Daten sollen europaweit von den Telekom-Firmen gespeichert werden, damit Behörden sie bei Bedarf abrufen können. Und wer dagegen ist, der wird als „Sicherheitsrisiko für Deutschland“ abgestempelt – so wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die noch immer Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) leistet. In Wahrheit ist das Risiko, daß wir alle in einem Überwachungsstaat aufwachen, viel größer, wenn diese Bürokratisierung der Technologie so weitergeht. Die Vorratsdatenspeicherung ist falsch. Folgende Gründe sprechen gegen ihre Einführung:

Stasi-Staat entsteht ohne Personalaufwand

Bislang sind Telefongesellschaften aufgrund des Datenschutzgesetzes verpflichtet, die rechnungsrelevanten Daten eines Gesprächs wie Uhrzeit und Länge eines Telefonats zu löschen, nachdem die Rechnung erstellt wurde. Politiker wollen dies nun ändern und folgende Informationen für ein halbes Jahr speichern lassen: Uhrzeit und Dauer eines Telefonats, Kennung der Geräte, Anschrift, Nummer und der Standort der Teilnehmer. Das gleiche gilt für SMS und E-Mails.

Bei elektronischer Post kommt der Rechner hinzu, von dem aus sie verschickt wurde und welcher Mailserver verwendet wurde. So wird es möglich, Bewegungsprofile von jedermann zu erstellen und seine geschäftlichen und privaten Beziehungen auszuforschen. Zusammen mit den ebenfalls für Behörden offenliegenden Kontoverbindungen werden wir zum gläsernen Bürger. Und dieser Stasi-Staat entsteht ohne Personalaufwand, denn die Firmen sind verpflichtet, die Daten für den Staat zu sammeln und ihm auf Verlangen auszuhändigen.

Es wird die Hand geschlagen, die füttert

Der Rechtsstaat soll Unschuldige schützen, statt sie vorsorglich in Haft zu nehmen. Durch die VDS werden jedoch wir alle zu Verdächtigen. Angeblich dient die VDS der Verbrechensbekämpfung, aber die Behauptung, daß mehr Daten für Behörden auch mehr Sicherheit für den Bürger bedeuten, läßt sich nicht belegen. Denken wir an das Lieblingsbeispiel der VDS-Befürworter: den Enkeltrick.

In Baden-Württemberg war die Aufklärungsrate vor der Einführung der VDS 2007 höher als danach. Sie sank 2008 und stieg erst wieder, als die VDS 2010 erneut abgeschafft war. Diese Fakten korrespondieren mit mehreren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der herausgefunden hat: „Die Erfolge der VDS halten sich in einem sehr kleinen Rahmen.“ Und: In keinem Land der EU hat die VDS zu einer signifikanten Änderung der Aufklärung von Straftaten geführt.

Was ist mit dem Verfahren gegen Deutschland? Das angedrohte Strafgeld von über 300.000 Euro pro Tag ist ein Witz. Wenn die deutschen Politiker weniger Geld an die EU zahlen wollen, dann sollten sie zu den diversen Rettungspaketen klar und deutlich nein sagen.

Hier wird die Hand geschlagen, die füttert

Und die Brüsseler Bürokraten? Sie hätten mal lieber die Defizitkriterien hart durchsetzen sollen. Der Verdacht liegt nahe, daß die EU immer nur das durchsetzt, was ihr gerade paßt. Übrigens laufen gegen Deutschland noch mindestens zwanzig weitere Verfahren wegen der Nichtumsetzung irgendwelcher Richtlinien.

Wenn die Debatte über die EU-Richtlinie einen Nutzen hat, dann den, daß endlich einmal über diesen Skandal gesprochen wird: Deutschland, der Hauptzahler und Hauptbürge der ganzen korrupten und abgewirtschafteten EU, wird auch noch von der Bürokratie, die er maßgeblich finanziert, mit Strafverfahren überzogen. Hier wird eindeutig die Hand geschlagen, die füttert.

Möglichkeiten, von denen Mielke nicht zu träumen gewagt hätte

Fazit: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die von der EU oktroyierte VDS 2010 aus gutem Grund für verfassungswidrig erklärt. An den Gründen für das Verbot hat sich nichts geändert. Jeder Politiker, der dieses Vorhaben dennoch weiterverfolgt, sollte sich kritisch selbst befragen, mit welchem Recht er die Überwachung oppositioneller Kleinparteien und anderer Gruppen durch den Verfassungsschutz befürwortet, wenn er selbst auf höchstrichterliche Entscheidungen pfeift. Aber kritische Selbstreflexion war noch nie die Stärke von Politikern, die vorgeben, im Interesse des Volkes zu handeln.

Die VDS gehört in jene Kategorie von Gesetzen und Abkommen, die durchweg undemokratisch am Bürgerwillen vorbei umgesetzt werden sollen: Acta, Indect, Ipred und auch die Einführung biometrischer Ausweise. Sie alle dienen dazu, den Bürger überwachbar zu machen und seine Privatsphäre einzuschränken. In der elektronisch archivierten Gesellschaft wird das gesamte Privatleben des Bürgers für staatliche Behörden protokolliert sein. Die technische Revolution von Internet und Mobilfunk machen einen Überwachungsstaat möglich, von dem Erich Mielke nicht zu träumen gewagt hätte.

Die Vorratsdatenspeicherung steht also nicht allein, und sie hat noch einen anderen großen Bruder: den ESM. Auch der Rettungsfonds wird über und für die EU gegen den Willen der Deutschen eingeführt. Es ist kein Zufall, daß der Staat just in dem Moment die Bewegungen aller seiner Bürger überwachen will, in dem er sie finanziell endgültig an die Union ausliefert. Niemand soll mehr entkommen und seine Vermögen in Sicherheit bringen können. Es kann daher nur eine Antwort geben: Lieber auf diese Überwachung verzichten, als die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einführen. Pro Bürger beträgt die Strafe nur 86 Euro-Cent im Jahr. Die Freiheit, die die Deutschen dadurch gewinnen, ist unbezahlbar.

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JF 12/24

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