BERLIN. Die geplante Neuregelung zum Rederecht von Abgeordneten im Bundestag stößt weiterhin auf Kritik. Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) sagte der Frankfurter Rundschau, er sehe keine wirkliche Begründung für die Änderung der Geschäftsordnung. Auch die stellvertretende Parlamentspräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach sie gegen die Neuregelung aus: „Wenn wir nicht wollen, daß Politik nur noch in Talkshows stattfindet, müssen wir im Parlament lebendige Debatten zulassen“, warnte sie gegenüber der Berliner Zeitung.
Die geplante Äderung des Rederechts sollte ursprünglich am 25. April im Bundestag beschlossen werden. Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), werde sich nun aber erst Mal der Ältestenrat mit dem Entwurf befassen. Nach diesem dürfen sich künftig nur diejenigen Abgeordnete zu einem Thema zu Wort melden, die von ihren Fraktionen dazu bestimmt wurden. Abgeordnete mit einer zur Position ihrer Fraktion abweichenden Meinungen müssen diese in einer schriftlichen Erklärung äußern. Ein Rederecht von maximal drei Minuten sollen sie nur im Ausnahmefall erhalten – nach Rücksprache des Bundestagspräsidenten mit den Fraktionen.
Willsch droht mit Verfassungsklage
Auslöser für die geplante Neuregelung ist die Debatte über den „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) vom September vergangenen Jahres. Damals hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Euro-Kritikern Frank Schäffler (FDP) und Klaus-Peter Willsch (CDU) jeweils fünf Minuten Redezeit eingeräumt, nachdem ihre Fraktionen sie nicht auf die Rednerliste gesetzt hatten.
Willsch kündigte am Montag im Fall einer Änderung des Rederechts an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Ich werde mir nicht das Recht nehmen lassen, das zu sagen, was mein Gewissen gebietet, und wenn hier eingegriffen wird, dann muß man als freigewählter Abgeordneter dagegen vorgehen“, sagte er dem Deutschlandfunk. (krk)