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Lagerung im Ausland: Bundesbank lenkt im Streit um Goldreserven ein

Lagerung im Ausland: Bundesbank lenkt im Streit um Goldreserven ein

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Lagerung im Ausland
 

Bundesbank lenkt im Streit um Goldreserven ein

Die Bundesbank will einen Teil der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven zurück nach Deutschland holen. In den kommenden drei Jahren sollen je 50 Tonnen des bei der bei der Federal Reserve Bank of New York gelagerten deutschen Goldes zur Bundesbank gebracht waren.
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95 Prozent der deutschen Goldreserven lagern im Ausland Foto: Pixelio/Carlo Schrodt

BERLIN. Die Bundesbank will einen Teil der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven zurück nach Deutschland holen. In den kommenden drei Jahren sollen nach einem Bericht der Bild-Zeitung je 50 Tonnen des bei der bei der Federal Reserve Bank of New York gelagerten deutschen Goldes zur Bundesbank gebracht waren. Zur Zeit lagern in New York 66 Prozent der deutschen Goldereserven (insgesamt 3.396 Tonnen).

Die Rückholaktion dient allerdings lediglich der Qualitätsüberprüfung des Goldes. Dem Bericht nach sollen die Goldbarren eingeschmolzen werden, um so die Qualität des Goldes besser ermitteln zu können.

Neben Politikern der CDU hatte der Bundesrechnungshof kürzlich die Bundesbank kritisiert, die in ausländischen Notenbanken gelagerten deutschen Goldbestände noch nie auf ihr physisches Vorhandensein kontrolliert zu haben.

Bundesbank verteidigt Kontrollpraxis

Die Bundesbank verteidigte am Dienstag in einer Stellungnahme ihre Kontrollpraxis. Teile ihrer Goldreserven lasse sie seit Jahrzehnten bei Notenbanken im westlichen Ausland lagern: bei der Federal Reserve Bank of New York, der Bank of England und der Banque de France. „Von diesen Notenbanken erhält die Deutsche Bundesbank jährlich Bestandsbestätigungen an Feinunzen Gold als Grundlage für die Bilanzierung. An der Integrität, Reputation und Sicherheit dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel“, hieß es in der Mitteilung.

Das Eigentum an den Barren bleibe durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und begründe ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genieße die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und sei damit vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt. „Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist ausgeschlossen“, betonte die Bundesbank.

CDU-Politiker dürfen Gold in London und Paris nicht besichtigen

Am Montag war bekanntgeworden, daß die Bundesbank den beiden CDU-Abgeordneten Philipp Mißfelder und Marco Wanderwitz eine Besichtigung der deutschen Goldreserven in London und Paris verweigert hatte. Dort gebe es keine Besucherräume, schrieb Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele den beiden CDU-Politikern. In London lagern 21, in Paris acht Prozent des deutschen Goldes.

Mißfelder hatte im Februar die deutschen Goldreserven in New York besichtigen wollen, was schon damals für Streit gesorgt hatte. Gemeinsam mit Wanderwitz wollte er nun auch die restlichen im Ausland gelagerten Goldreserven in Augenschein nehmen. (krk)

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