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Kompromiß: Asylbewerber sollen früher arbeiten dürfen

Kompromiß: Asylbewerber sollen früher arbeiten dürfen

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Kompromiß
 

Asylbewerber sollen früher arbeiten dürfen

Asylbewerber sollen in Deutschland künftig bereits nach neun Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen. Darauf haben sich offenbar die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigt
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Das Arbeitsverbot für Asylbewerber soll gelockert werden Foto: Pixelio/Matthias Balzer

SAARBRÜCKEN. Asylbewerber sollen in Deutschland künftig früher arbeiten dürfen. Darauf haben sich nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigt.

Bislang besteht für Asylbewerber im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Deutschland ein Arbeitsverbot. Erst danach dürfen sie sich eine Stelle suchen. Voraussetzung ist allerdings, daß diese nicht mit einem Deutschen oder einem EU-Ausländer besetzt werden kann. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück.

Dem Bericht nach wollte die EU das Arbeitsverbot auf sechs Monate herabsetzten, die Bundesregierung aber sprach sich für die Beibehaltung der zwölfmonatigen Frist aus. Als Kompromiß einigte man sich nun offenbar darauf, daß Asylbewerber die ersten neun Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht arbeiten dürfen. Der Beschluß muß allerdings noch vom EU-Parlament abgesegnet werden.

Wolf (FDP): „Ein Jahr Arbeitsverbot ist eindeutig zu lang“

Der Innenexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hartfrid Wolf, lobte gegenüber dem Blatt die Entscheidung: „Sofern sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhält – was bei Asylbewerbern der Fall ist – sollte er sobald wie möglich arbeiten dürfen“, sagte er. Ein Jahr Arbeitsverbot sei jedenfalls eindeutig zu lang.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, daß die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland zu gering sind und ihnen ein höherer Geldbetrag zusteht. In der Politik waren danach Stimmen laut geworden, das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufzuheben und ihnen so zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. (krk)

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