KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die an Asylbewerber gezahlten Leistungen als zu niedrig eingestuft. Der Betrag reiche für ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht aus, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen hatte die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt.
Asylbewerber und geduldete Ausländer erhielten bislang Geld und Sozialleistungen in Höhe von 224 Euro monatlich und damit bis zu 47 Prozent weniger als Hartz-IV-Empfänger nach dem Regelsatz. Seit dem Inkrafttreten 1993 war dieser Betrag nicht mehr erhöht worden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, daß die Leistungen für Asylbewerber in etwa denen von Hartz-IV-Empfängern entsprechen müssen. Insbesondere der gezahlte Geldbetrag sei zu niedrig, da er trotz der zum Teil erheblichen Preissteigerungen in den vergangenen Jahren nicht erhöht worden war.
Leistungen müssen sich am Sozialhilfesatz für Deutsche orientieren
Der Gesetzgeber muß nun die Höhe der Zuwendungen für Asylbewerber und geduldete Ausländer neu berechnen. Bis dahin erhalten diese ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen, die sich am Sozialhilfesatz für Deutsche orientieren.
Zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei „im Jahr 2011 anstelle von Sachleistungen für einen Monat von einer Geldleistung in Höhe von 206 Euro und einem zusätzlichen Geldbetrag für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in Höhe von 130 Euro auszugehen“, urteilten die Richter. Betroffen von der Entscheidung sind rund 130.000 Ausländer.
„Migrationspolitische Erwägungen“, die Leistungen für Asylbewerber niedrig zu halten, um nicht aufgrund eines im internationalen Vergleich hohen Leistungsniveaus zum Ziel von Flüchtlingsströmen zu werden, ließ das oberste Gericht nicht gelten. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren. (krk)