POTSDAM. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat eine juristische Prüfung der Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Brandenburg angekündigt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Lars Francke, sagte, es müsse dringend geprüft werden, ob das Land Brandenburg mit der Regelung gegen das Grundgesetz verstoßen habe.
Dazu werde man beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Francke warf der CDU, die den Gesetzesentwurf eingebracht hatte, zudem vor, dem politischen Gegner auf dem Rücken der Beamten schaden zu wollen, berichtet die Nachrichtenagentur dapd.
Kritik an der CDU
Die Christdemokraten hätten insgeheim gehofft, die rot-rote Landesregierung zu spalten. Dazu habe die Union sogar ihren eigenen Standpunkt verraten, kritisierte der Gewerkschafter.
Innenminister Dieter Woidke (SPD), lobte dagegen die neue Regelung. Mit dieser werde endlich „Transparenz und Offenheit“ geschaffen. Das gehöre sich für eine „bürgernahe und bürgerfreundliche Polizei“.
Brandenburg ist das erste Bundesland, in dem die Namensschildpflicht im Polizeigesetz verankert wurde. Die Vorlage war mit großer Mehrheit von SPD, Grünen, Linkspartei und der CDU beschlossen worden. Die FDP-Abgeordneten lehnten den Entwurf mit einer Enthaltung ab. Damit müssen die 8.900 Polizeibeamten ab 2013 Namensschilder an ihren Uniformen tragen. (ho)