BERLIN. In Deutschland geborene Kinder türkischer Eltern haben möglicherweise einen umfassenderen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit als bislang angenommen.
Darauf hat die Bundestagsfraktion der Linkspartei in einer kleinen Anfrage hingewiesen. Hintergrund ist das sogennante Soysal-Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof die Rechte von Türken in Deutschland deutlich ausgeweitet hat.
Komplizierte Rechtslage
Aus Sicht der Linkspartei besitzt dadurch ein größerer Personenkreis von türkischen Staatsbürgern ein „unbefristetes Aufenthaltsrecht“. Nach geltender Rechtsprechung kann ein Kind ausländischer Eltern einen deutschen Paß erwerben, wenn diese seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Dies werde aber von den Standesämtern häufig nicht berücksichtigt.
„Daraus ergibt sich die Gefahr, daß die deutsche Staatsangehörigkeit von Kindern türkischer Eltern unerkannt bleibt, wenn sowohl die Eltern als auch das Standesamt in Unkenntnis der komplizierten Rechtslage irrtümlich davon ausgehen, daß (…) kein Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt vorliegen kann“, sorgt sich die Partei. (FA)