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Düsseldorf: Entscheidung bestätigt: Keine Kreuze in Gerichtssälen

Düsseldorf: Entscheidung bestätigt: Keine Kreuze in Gerichtssälen

Düsseldorf: Entscheidung bestätigt: Keine Kreuze in Gerichtssälen

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Düsseldorf
 

Entscheidung bestätigt: Keine Kreuze in Gerichtssälen

Im Neubau des Düsseldorfer Land- und Amtsgerichtes wird ein Kruzifix aufgehängt – allerdings außerhalb der Sitzungssäle.
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Historisches Steinkreuz in Düsseldorf-Kaiserswerth: Verbundenheit der Justiz mit ihrer Geschichte Foto: Pixelio/Thomas Max Müller

DÜSSELDORF. Im Neubau des Düsseldorfer Land- und Amtsgerichtes wird ein Kruzifix aufgehängt – allerdings außerhalb der Sitzungssäle. Darauf haben sich die Gerichtspräsidenten und Vertreter der beiden großen Kirchen am Montag geeinigt.

Im Februar war bekanntgeworden, daß in den neuen Räumlichkeiten unter Berufung auf das sogenannte Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 keine Kreuze mehr aufgehängt werden sollen.

Diese Entscheidung war auf Kritik gestoßen, unter anderem auch beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und seiner Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (beide CDU).

Menschenbild des Grundgesetzes

Der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Düsseldorf, Ulrich Lilje, nannte den aktuellen Kompromiß eine Lösung, die „nicht hätte besser ausfallen können“. Mit den Gerichten werde man sich darüber abstimmen, was mit den anderen abgehängten Kreuzen geschehen soll.

Zudem soll zur Einweihung des neuerbauten Amts- und Landgerichts am 28. April ein ökumenischer Gottesdienst gefeiert werden. Wie es in einer gemeinsamen Erklärung der Gesprächsteilnehmer heißt, seien sich alle Beteiligten einig gewesen, daß das Christentum von zentraler Bedeutung für die Gesellschaft ist.

Bei der Frage, ob religiöse Symbole in den Sitzungssälen gegen die Neutralitätspflicht des Staates verstoßen, sei man aber zu unterschiedlichen Schlußfolgerungen gekommen. Während nach Meinung der Gerichtspräsidenten Kreuze an der Wand dieser Verpflichtung widersprechen, sind die Kirchenvertreter der Ansicht, daß dieses Symbol die Verbundenheit der Justiz mit ihrer Geschichte und dem Menschenbild des Grundgesetzes ausdrückt.

Nicht gegen christlichen Glauben gerichtet

Man respektiere jedoch die Entscheidung der Präsidenten und werte sie nicht als eine gegen die Kirchen oder den christlichen Glauben gerichtete Maßnahme, so die kirchlichen Repräsentanten.

Kreuze sind in nordrhein-westfälischen Gerichten die Ausnahme: Nach Schätzungen des Justizministeriums hängt dieses Symbol noch in etwa 60 der 1.300 Gerichtssäle des Bundeslandes. (idea/vo)

> Gericht baut Fußwaschbecken ein

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